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Haben Stahlblechkanister (Dieselkanister) auch ein Ablaufdatum?
KomNet Dialog 11731
Stand: 19.03.2025
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Haben Stahlblechkanister (Dieselkanister) auch ein Ablaufdatum?
Antwort:
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.
Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.
Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff oder auf der Seite des Kanisters eine Einprägung vorhanden sein muss.
Beispiel für eine Kennzeichnung:
U 3H1W/Y/250/../D/BAM 12522-huen
N
Sollte sich auf dem Kanister keine Einprägung befinden, raten wir von einer Nutzung für den Transport von gefährlichen Gütern ab.