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Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
werden können. Können Gefährdungen für Beschäftigte bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nicht vermieden werden, so sind angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Soll eine Maschine anders genutzt werden als vom Hersteller vorgesehen, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermitteln und nötige Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Ein Schaltschrank wird in der Regel ein Teil eines technischen Arbeitsmittels (zum Beispiel Maschine, Anlage, ...) oder seltener auch Teil eines Gebrauchsgegenstandes sein.Somit muss ein solcher neuer Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, beim Inverkehrbringen die Voraussetzungen der 1. ProdSV ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für einen Rückspiegel ist dort nicht gefordert.In dem Leitfaden ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - MaschinenrichtlinieIn dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ist dort nicht gefordert.In ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Ein Flurförderzeug ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Bei Leuchtsignalen (Ampelanlage etc.) an einer Maschine kann es sich je nach deren Funktion um Warn- oder Informationseinrichtungen handeln. Ist eine Maschine mit Warneinrichtungen ausgestattet, so müssen deren Signale eindeutig zu verstehen und leicht wahrnehmbar sein. Zudem sind für Warneinrichtungen die nach speziellen Gemeinschaftsrichtlinien vorgegebenen Sicherheitsfarben und -zeichen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Es ist richtig, dass gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie ein ungewollter Wiederanlauf auch bei den handgeführten Maschinen unzulässig ist.In den die Anforderungen für diese Maschinen konkretisierenden Normen der Reihe DIN EN 62841-1 VDE 0740-1:2016-07 werden diese Punkte der Maschinenrichtlinie nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Normen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 12639
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
vor, dass die unerlaubte Benutzung der Steuerung erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen verhindert werden muss. Diese Maßnahmen sind bei Maschinen erforderlich, bei denen die Gefahr der Benutzung durch Unbefugte besteht, beispielsweise bei Flurförderzeugen, oder bei Maschinen erforderlich,die in öffentlich zugänglichen Bereichen benutzt oder abgestellt werden sollen. Beispiele für geeignete Maßnahmen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748