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Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. ... b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: - Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
ist zu berücksichtigen, dass unter „Betrieb“ auch die Betriebsarten Instandsetzung, Reinigung, Wartung usw. zu verstehen sind.Praxisbeispiele:Schlüsselschalter in Fahrzeugen, Betriebsartenwahlschalter an Pressen und Stanzen, Reparaturschalter in Anlagen. ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
) müssen entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sein / zur Verfügung gestellt werden und dürfen bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit von Menschen, Nutztieren und die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.Ein Nachweis hierfür muss vor dem Umgang mit dem Produkt vorhanden sein. Die Pflicht hierzu ergibt sich aus der vom Arbeitgeber ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
unter denen das "Arbeitsmittel" betrieben werden darf. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV durchzuführen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z.B. die folgenden Maßnahmen:- Bestandsaufnahme der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) im Betrieb,- Mindestanforderung gemäß StVZO, ggf. spezielle Anforderungen festlegen,- Wartung und mindestens jährliche Prüfung der Fahrzeuge ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob und wel ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
. …. Es kann natürlich auch sein, dass für bestimmte Anlagen / Maschinen / …. keine solche Anforderungen existieren. Dann ist für den jeweiligen Einzelfall zu recherchieren. Hierbei kann eine Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hilfreich sein, da man sich nun auf das Arbeitsschutzgesetz stützen kann. Um genaue Informationen für bestimmte Bereiche/einen bestimmten ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
wird eine entsprechende Anpassung der Anlage dringend angeraten. Diese Anpassung, wenn Normgerecht (Fachgerecht) durchgeführt, kann auch als nicht wesentliche Veränderung betrachtet werden. Normen erhalten sie kostenpflichtig im BEUTH-Verlag. Hinweis: Beschränken Sie sich nicht auf Formalien (Konformitätserklärung) oder auf bestimmte Wege die Gesetzlichen Anforderungen zu umgehen, sondern die Verbesserung ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
ein Produkt dieser Anforderung entspricht, sind u.a. insbesondere zu berücksichtigen:die Eigenschaften des Produkts einschließlich die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer unddie Kennzeichnung des Produkts, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
zu berücksichtigen:1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird, 3. die Aufmachung des Produkts ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen. Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de/Produkt ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18984
auch, wenn der Hersteller als Folge solcher Gefährdungen sicherheitstechnische Gegenmaßnahmen vorsieht.Eine Anlage, an der nach Inbetriebnahme bedeutende Veränderungen mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart vorgenommen worden sind, kann als neue Anlage angesehen werden. Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Wird eine umgebaute oder modifizierte Anlage als neue Anlage ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Die Frage lässt sich theoretisch und vom „grünen Tisch“ aus nicht beantworten. Solch eine Beurteilung kann nur von Fachleuten vor Ort vorgenommen werden. Von hier aus kann allerdings folgendes gesagt werden.Bei der Beurteilung Ihrer elektrischen Anlage sollte schon eine Erstprüfung vorgenommen worden sein und müsste auch vorliegen. Diese Beurteilung ist u. a. abhängig vom Datum der Inbetriebnahme ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
vor gelbem Untergrund) unterbrechen lassen, sofern diese Bewegungsvorgänge nicht durch Steuerschalter ohne Selbsthaltung gesteuert werden. Nach der Betätigung des Not-Aus-Schalters darf die Anlage erst nach Entriegeln oder Rückstellen wieder eingeschaltet werden können. Die Anlagen sollten gegen unbefugtes Ingangsetzen gesichert werden können, z.B. durch einen Schlüsselschalter.Weiterhin müssen Müllpressen ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 3355
, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, 2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Traktoren als landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen zum einen der Traktorenrichtlinie 2003/37/EG und -soweit die Traktorenrichtlinie keine technischen Anforderungen stellt - der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Änderungen an einem Traktor können somit die strassenverkehrsrechtliche Zulassung berühren und auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie betreffen.Eine wesentliche Veränderungen e ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ist, im ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357