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oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.So wird unter 1.3 des Anhangs 1. gefordert,"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren.Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen ...
Stand: 21.05.2021
Dialog: 7760
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Energien gespeichert sein, so müssen Einrichtungen vorhanden sein, mit denen diese Systeme energiefrei gemacht werden können. Diese Einrichtungen müssen gekennzeichnet sein. Ist ein vollständiges Energiefreimachen nicht möglich, müssen an den Arbeitsmitteln entsprechende Gefahrenhinweise vorhanden sein.(6) Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
einer Not-Aus-Einrichtung ergibt sich aus § 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"(6) Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann. Die zweite Ausnahme betrifft handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen“.Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in§ 8 Abs. 6 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen:„Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sie über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eine Überwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit anderer Beschäftigter zu gewährleistenKonkretisiert ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
"Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel" wird u.a. gefordert, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit sie über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eine Überwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, um die Sicherheit anderer Beschäftigter ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
).Sollte die Sicht des Fahrers durch Maschinenteile oder die Ladung beeinträchtigt sein, müssen Einrichtungen vorhanden sein, die dem Fahrer die Sicht ermöglichen. Dies können Spiegel oder Kameras mit Bildschirmen sein.Gründe für die Anbringung solcher Einrichtungen gibt es insbesondere dann, wenn- Nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen gefahren wird,- über unebenen Boden gefahren ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Es ist richtig, dass gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie ein ungewollter Wiederanlauf auch bei den handgeführten Maschinen unzulässig ist.In den die Anforderungen für diese Maschinen konkretisierenden Normen der Reihe DIN EN 62841-1 VDE 0740-1:2016-07 werden diese Punkte der Maschinenrichtlinie nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Normen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 12639
Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Bei der Beantwortung der Frage wird von folgender Voraussetzung ausgegangen:Der Kran besteht aus einer Säule, die an der maschinellen Einrichtung angebracht wird. Am oberen Ende dieser Säule befindet sich ein Ausleger, der von Hand geschwenkt wird. Der Ausleger dient gleichzeitig als Führungsschiene für die Laufkatze. Die einzige kraftbetätigte Bewegung besteht in dem Heben und Senken ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Arbeitsmittel gleichermaßen, so dass es keiner besonderen, bisher strittigen, Bestandsschutzregelung bedarf. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich selbst entscheiden, ob ggf. Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind." ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Prinzipiell müssen alle technischen Arbeitsmittel und verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände den einschlägigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.Sicherheitsanforderungen wie sie z. B. in der Niederspannungsrichtline formuliert sind, müssen eingehalten werden. In Ihrem Fall besonders hervorzuheben ist die Anforderung ..."Betriebsmittel sowie ihre Bestandteile müssen so beschaffen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517