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Auch IT-Geräte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Je nachdem, um was für ein Produkt es sich handelt, ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 18303
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1. Da ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung enthalten.Di ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 20 ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt oder der Hers ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I d ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Die Antwort findet sich im Fragenkatalog zur F-Gas-Verordnung, welcher auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht wurde: Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung | Umweltbundesamt .Die folgenden zwei Fragen und Antworten stammen aus ebendiesem Fragenkatalog aus dem Abschnitt 3 „Aufzeichnungen“:Frage 3.2: Werden elektronische Aufzeichnungen über Dichtheitskontrollen von den Beh ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
Bei einem klassischen Folienmesser (Handmesser, keine automatische Schneidmaschine) ist nach unserer Auffassung eine CE- Kennzeichnung unzulässig. Bezogen auf Sicherheitshinweise ist § 3 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu berücksichtigen."(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antr ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte aus einem ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine mit einer Einbauerklärun ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Nein, eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist ausreichend.Begründung: Der Hersteller das Arbeitsmittels muss für die Bereitstellung auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Hier insbesondere § 3 Absatz 4 (Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, is ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund von Ad ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
Für die Bereitstellung von Leuchten auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (Verkauf, Vermieten, Verschenken, etc.) ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) anzuwenden. Die 1. ProdSV dient zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) in nationales Recht. Diese Vorschriften befassen sich mit der Sicherheit von Produkten, dar ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise ist mindestens problematisch.Das Produktsicherheitsrecht (ProdSG) verlangt zur Zuordnung der Produkte regelmäßig ein eindeutiges Identifikationsmerkmal. Dies wird normalerweise über die Typenbezeichnung realisiert. Grundsätzlich spricht aber auch nichts dagegen, eine Kombination aus Typenbezeichnung und Seriennummer zu nutzen, um das jeweilige Produkt den ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde auf ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542