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den entsprechenden Rechtsbereichen und Unterlagen (ob nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU oder einer anderen Rechtsgrundlage) zuordnen zu können.Dies ist aber in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht möglich. Es könnte also sein, dass ein nicht-ATEX-gekennzeichnetes Produkt wegen der Konformitätserklärung dafür gehalten werden könnte, oder vermutet werden könnte, dass die Konformitätserklärung fälschlicherweise ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
wird).Spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Ketten, Seile und Gurte sind in Nummer 4.3.1 festgelegt – siehe § 357: Anmerkungen zu Nummer 4.3.1.“Nach § 7 Absatz 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) gilt:„(3) Sofern eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift nichts Anderes vorsieht, muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
, den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, gegebenenfalls die notifizierte Stelle und das Produkt nennen sowie gegebenenfalls auf harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen verweisen."Gemäß der Muster-Konformitätserklärung muss diese u.a. folgende Angaben enthalten:"Alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde; präzise, vollständige und eindeutige Angabe ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
und zweifelsfrei aus dem Gesamtzusammenhang der Dokumentation heraus, welche Fassung die Originalkonformitätserklärung ist, so ist in jedem Fall diese als "Original" und es sind die anderen Fassungen als "Übersetzung" zu kennzeichnen. ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Wir haben in 1998/1999 eine Förderanlage zum Transport von Europaletten von einem Gebäude in ein anderes installiert. Der Hersteller hat uns diese mit einer EG Herstellererklärung im Sinne der EG Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, Anh.II B überlassen. Jetzt soll die Anlage am Endpunkt um 3m eingekürzt werden und eine Verpackungsmaschine angegliedert werden. Dabei kommt die Streitfrage auf, muss ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
von Maschinen.Die technischen Unterlagen umfassen nach Anhang VII Teil A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: „[…] - gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,- gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,- eine Kopie der EG-Konformitätserklärung ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden;" Sollte dies zutreffen, ist folgendes Verfahren erforderlich (Artikel 13):"(1) Der Hersteller ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind." (§3 (4) ProdSG).In der 1. ProdSV [Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV] wird diese Anforderung in §8 (3) wie folgt konkretisiert:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem elektrischen Betriebsmittel ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
Schaltschrank der Richtlinie 2014/30/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit - EMV-Richtlinie.Durch „Bauen und Verdrahten“ wird man zum Hersteller eines Schaltschrankes (Betriebsmittels), auch wenn von anderer Seite zum Teil Schaltpläne zur Verfügung gestellt werden. Neben der Anbringung des CE-Kennzeichens wird vom Hersteller die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung und die Bereitstellung ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
(GMBl. Nr. 12, S 233)“ herangezogen.Hierin wird Folgendes dargelegt:Ist im Rahmen des produktionstechnischen Zusammenwirkens von Einzelmaschinen weder- das Übertragen von Gefährdungen von einer dieser Maschinen auf die anderen Maschinennoch- das Entstehen von neuen Gefährdungen an diesen anderen Maschinenmöglich, ist kein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben. Dies bedeutet ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
und die zugehörigen Wärmetauscher sind den Geräten gleichgestellt;b) „Ausrüstungen“ Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen — mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und ihren zugehörigen Wärmetauschern —, die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen;"Alle anderen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.) und § 6 Absatz 1 1. Satz (Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt sicherzustellen, dass der Verwender ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“ hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt. Vorgenannte Regelungen gelten ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089