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Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
haben.Der Hersteller der Gesamtmaschine muss die Einstufung im Rahmen der Risikobeurteilung vornehmen. Der Hersteller ermittelt die anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen sowie Normen für die Gesamtmaschine.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Übereinstimmung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
sich folgende Anforderungen an das Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen: - Durchführung einer Risikobeurteilung - Auflistung, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen - nach Wahl des Herstellers - angewandt wurden und eingehalten werden (Anhang II 1 B, Satz 2 Nr. 4 und Anhang VII B a) - Ermittlung und Angabe der Restrisiken - Maßnahmen treffen bei Serienfertigung, um ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt;f) die CE ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde.(2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen Maschine bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine beigefügt und sind anschließend Teil der technischen ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
dieser Richtlinie zu bilden.In Artikel 13 ist folgendes Verfahren für unvollständige Maschinen nachzulesen:„(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
sind in deutscher Sprache oder in einer von der notifizierten Stelle anerkannten Sprache abzufassen.“Darüber hinaus muss jedem Gerät oder Schutzsystem eine Betriebsanleitung beigefügt werden.Die Anforderungen an die Betriebsanleitung sind im Anhang II Nummer 1.0.6 der Richtlinie 2014/34/EU festgelegt.Der Artikel 6 „Pflichten der Hersteller" Absatz 8 der Richtlinie 2014/34/EU umfasst Anforderungen an die Sprache ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 9057
Verordnung entsprochen hat, da sie in diesem Zeitraum, vermutlich mehrfach geändert wurde. Der Hersteller muss dafür auch keine Unterlagen mehr vorhalten. Die Maschine muss aber in jedem Fall den Beschaffenheitsanforderungen der BetrSichV entsprechen. ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
erfüllt;b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
technischen Unterlagen verfügbar sind,insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen,die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG durchführen,die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt unddie CE ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
wird; c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde. (2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen Maschine bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine beigefügt und sind anschließend Teil der technischen Unterlagen der vollständigen Maschine. Unter Anhang II B der Maschinenrichtlinie wird zur Einbauerklärung einer unvollständigen Maschine ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden41; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird42; c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde. (2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
leitet sich für den Hersteller aber keine Verpflichtung ab einen Bevollmächtigten nach Art. 2j MRL zu benennen.Nach Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird aber der Hersteller oder der Bevollmächtigte verpflichtet, in seiner Konformitätserklärung u.a. anzugeben den Namen und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175