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Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
eine wesentliche Änderung des Hubtisches handeln.Frage 3:Unter diesem Link hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausführlich die Frage beantwortet, ob Sicherheitszäune als Sicherheitsbauteile im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu betrachten sind.Hinweis:In der DGUV Information 208-018 (bisher: BGI 710) "Stetigförderer" werden ausführliche Informationen zur Absicherung ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [hier die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Die EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG) ist mit der 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.In Bezug auf die Einstufung von Büchern nach der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug besteht Interpretationsbedarf, welcher von der Europäischen ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 Richtlinie 2001/95/EG angepasst. Die Richtlinie 2001/95/EG verlangt, dass die für den Verbraucher einschlägige Informationen erteilt werden. Wenn in der bisherigen Fassung von „sicher stellen“ gesprochen wurde, soll an dieser Formulierung nicht festgehalten werden. „Sicher stellen“ wird in der Literatur dahingehend definiert, dass der Informationspflichtige ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 24 Amtssprachen. Jeder Mitgliedstaat gibt bei seinem Beitritt zur Union an, welche Sprache oder Sprachen er zu Amtssprachen der EU erklärt haben möchte. Weitere Informationen hierzu können der Seite "Sprachen" der Europäischen Kommission entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass auch in den EFTA-Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, und in d ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 17403
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
.[...]Der Inhalt der EU-Konformitätserklärung bezieht sich entweder auf die in Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG enthaltene Mustererklärung oder eine den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union direkt beigefügte Mustererklärung. Die Norm EN ISO/IEC 17050-1 wurde mit dem Ziel aufgestellt, die allgemeinen Kriterien für Konformitätserklärungen festzulegen. Darüber hinaus ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
Die Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In den Normen DIN EN 15512 und DIN EN 15635 werden die Anforderungen an diese Arbeitsmittel konkretisiert.Für kraftbetriebene Regale müssen zusätzlich die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden.Da uns die genannten Normen DIN EN 15512 und DIN EN 15635 leider ...
Stand: 21.07.2025
Dialog: 44161
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Die Absicht einer Gewinnerzielung ist hierbei nicht erforderlich!Diese Voraussetzungen liegen hier vor, so dass für den Verkauf der aufgeführten Produkte die Anforderungen des ProdSG zu berücksichtigen sind.Für diese Produkte, sofern es sich nicht um Spielzeug handelt, bestehen keine besonderen EG-Vorschriften. Demnach ist eine CE-Kennzeichnung ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
den Anforderungen des ProdSG auch denen der anzuwendenden Verordnungen entsprechen.Bei Computern sind die zunächst relevanten Verordnungen (je nach Einsatzgebiet können noch andere dazukommen) die ……„Verordnung zur Niederspannungsrichtlinie (1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 1. ProdSV)…Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit, umgesetzt durch das Gesetz ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121