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wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“ Werden Gestelle zur Aufnahme von Teilen in einer Galvanik bzw. einer Feuerverzinkerei mit Hebezeugen verbunden, die nicht mit anderen Lastaufnahmemitteln für das Heben von Lasten vorgesehen sind, gehören diese Gestelle zum Hebezeug. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Bäder automatisch beschickt werden. In diesem Fall sind die Kriterien ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Anforderungen werden in §§ 187 und 193 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konkretisiert. Dort ist auch genau der hier vorliegende Fall beschrieben:§ 187 Anbringung der Stellteile„[...] Die Anordnung der Stellteile muss in Abhängigkeit vom üblichen Gebrauch auch die Position der Teile der Maschine berücksichtigen, die von der Benutzung dieser Stellteile betroffen sind. So muss ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Spritzgießmaschinen sind als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.Harmonisierte Normen sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, deren Anwendung grundsätzlich freiwill ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
“ in Verkehr bringt, müssen die vorgenannten Pflichten auch dann schon erfüllt werden. Wird die WEA erst am Aufstellort nach der Montage in Verkehr gebracht, so müssten diese Punkte in den technischen Unterlagen nicht betrachtet werden.Gleichwohl wird der Hersteller schon im Hinblick auf die Transportsicherheit Angaben dazu machen müssen, wie die einzelnen Teile der WEA sicher transportiert ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Ja, die Maschinenrichtlinie (MRL) ist voll umfänglich anzuwenden. Entsprechend der Beschreibung ist die Prüfeinrichtung eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft (Pneumatik) ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit, miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist (Zylinder ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Gem. § 2 Nr.2a der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beziehungsweise ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
im Sinne der MRL sein.Begründung:• Wenn das Ölverbrauchsmessgerät bauartbedingt bewegliche Teile enthält, die zusammen mit anderen Teilen wirken und durch eine externe, unmittelbar eingesetzte, nicht menschliche oder tierischen Kraft angetrieben wird, dann ist zunächst die Definition von Maschine im Sinne von Artikel 2 MRL erfüllt und das Ölverbrauchsmessgerät unterliegt der MRL.• Wenn eine der folgenden ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
Der Begriff der Maschine ist nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:„[...]a) „Maschine“- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
die Fackel für sich schon eine Maschine im Sinne der Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie - darstellt. Eine Maschine ist u. a. definiert als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) definiert Maschinen als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbaren menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eins bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Der Rückhub ...
Stand: 25.11.2013
Dialog: 19844
oder zu einem Teil einer Installation abzuschalten, wo ein Risiko für elektrischen Schlag oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht. Welche Bezeichnung in Ihrer Betriebsanleitung die richtige ist, hängt von der verwendeten Funktion ab. ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
die „Grundmaschine“ aus mehreren Teilen selber zusammenbaut. Diese „Grundmaschine“ habe jedoch keine bestimmte Funktion. Demnach handelt es sich bei der „Grundmaschine“ (noch) nicht um eine Maschine nach der 9. ProdSV.Wenn die „Grundmaschine“ nun zusammen mit der auswechselbare Ausrüstung „erstmalig“ als Maschine anzusehen ist, dann muss der Hersteller dieser Maschine die 9. ProdSV vollständig einhalten. Selbst ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
, wie z.B. Wasserzähler und Leitungsventile. Druckbehälter, wie Ausdehnungsgefäße, gelten jedoch nicht als Teil solcher Netze und die mit ihnen verbundenen Ausrüstungsteile und sind daher nicht ausgenommen. Für diese gilt die Richtlinie 2014/68/EU uneingeschränkt.Zu 2.Anlagen, die nicht den Anforderungen entsprechen, können den zuständigen Aufsichtsbehörden mitgeteilt ...
Stand: 02.06.2016
Dialog: 13612