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wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“ Werden Gestelle zur Aufnahme von Teilen in einer Galvanik bzw. einer Feuerverzinkerei mit Hebezeugen verbunden, die nicht mit anderen Lastaufnahmemitteln für das Heben von Lasten vorgesehen sind, gehören diese Gestelle zum Hebezeug. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Bäder automatisch beschickt werden. In diesem Fall sind die Kriterien ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
. Lichtschranken ausgeliefert wird) sein; vgl Art. 2 c) RL 2006/42/EG. In einem solchen Fall müssten Sie dann alle sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Herstellerpflichten berücksichtigen. ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
sein. Solange es sich nur um Hinweise zur Bedienung handelt, die keine sicherheitsrelevanten Punkte berühren, ist im ProdSG hierfür keine deutschsprachige Anleitung gefordert.Im vorliegenen Fall muss jedoch auch beachtet werden, dass elektrische Geräte wie hier das TV-Gerät mit Strom versorgt werden müssen. Zumindest der Umgang mit Netzkabel, Netzteil oder Batterien betrifft sicherheitsrelevante Punkte, womit ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
- in diesem Fall die Taster an der Maschine. Nach dem 2. Spiegelstrich müssen diese so angebracht sein, dass sie sicher, unbedenklich, schnell und eindeutig betätigt werden können.Des Weiteren gilt:„Stellteile müssen so gestaltet sein, dass unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien ihre Anordnung, ihre Bewegungsrichtung und ihr Betätigungswiderstand mit der Steuerwirkung kompatibel sind.“Diese ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Scheren-Hubwagen, welche mit einer Fernbedienung gesteuert werden,ergeben sich u. a. folgende Punkte, des Anhang I, die im Vergleich zur Bedienung am Lenkarm genauer betrachtet werden müssen:1.1.7. BedienungsplätzeHier entstehen neue Risiken durch die freie Wahl des Bedienplatzes, z.B. sollte etas vom Hubwagen fallen, oder der Hubwagen umkippen.1.2. Steuerungen und BefehlseinrichtungenHier muss u.a ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
der vom Hersteller des Geräts in seiner Produktinformation oder Konformitätserklärung vorgesehene und angegebene Zweck. Selbstverständlich muss die vorgesehene Verwendung des Produkts in dieser Angabe genau zum Ausdruck kommen.“ In der Fragestellung ist der Begriff „Großautomat“ genannt. Wenn damit gemeint ist, dass er für gewerbliche Zwecke bestimmt ist, dann würde er somit unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition `auswechselbare Ausrüstung` siehe Artikel 2 b) der Richtlinie 2006/42/EG) und es wurde dann richtigerweise als `unvollständige Maschine` mit einer Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG in den Ver ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42698
der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen: — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, — Audio- und Videogeräte, — informationstechnische Geräte, — gewöhnliche Büromaschinen, — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte, — Elektromotoren;"Daher treten diesbezügliche Fragestellungen wie "Muss eine Waschmaschine ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
für auswechselbare Ausrüstung umfassen Ausrüstungen, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen für Funktionen wie Pflügen, Ernten, Heben oder Laden montiert werden, sowie Ausrüstungen für den Anbau an Erdbaumaschinen für Funktionen wie Bohr- oder Abbrucharbeiten. Hier ist zu sehen, dass die oben genannten Beispiele eine grundlegende Funktionsänderung der Maschine herbeiführen. So wird z.B. im Falle ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
menschlichen (...) Kraft ausgestattet ist.Demnach ist ein Produkt, an dem ein bewegliches Teil durch eine "fremde" Kraft angetrieben wird (z.B. elektrischer Antrieb, Federsystem etc.) in der Regel als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zu betrachten.Im hier geschilderten Fall wird eine Zugangsöffnung ("Frontschieber") durch einen elektrischen Antrieb betätigt. Demnach sind die o.a. Vorraussetzungen ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
und Risikominderung“ durchgeführt werden.Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind die Herstellerpflichten gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV zu erfüllen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (z. B. Risikobeurteilung unter Beachtung der einschlägigen Normen,EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, ...).Liegt keine wesentliche Veränderung vor, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Energiequelle getrennt werden kann. Diese Einrichtungen sind klar zu kennzeichnen. Sie müssen abschließbar sein, falls eine Wiedereinschaltung eine Gefahr für Personen verursachen kann. Die Trenneinrichtung muss auch abschließbar sein, wenn das Bedienungspersonal die permanente Unterbrechung der Energiezufuhr nicht von jeder Zugangsstelle aus überwachen kann. Bei elektrisch betriebenen Maschinen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
bearbeitet werden können. Kunststoffe wie z.B. Moosgummi etc. die sich mit Messern und Scheren bearbeiten lassen, fallen z.B. nicht darunter.Zu Frage 2:Auch die Bearbeitung von Aluminium (z.B. das Sägen von dünnen Aluminiumplatten) ist nicht auszuschließen.Siehe dazu https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
durch den Arbeitgeber abgestellt worden sein muss.Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Produkthaftung, Schadensersatz, etc.) hiervon unabhängig zu betrachten sind, diese hier jedoch nicht behandelt werden können.Im hier vorliegenden Fall wäre zudem noch zu prüfen, welche Art von Maschine durch den Hersteller geliefert worden ist. Nach § 2 Nr. 8 bzw. § 6 ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
benutzt werden könnten. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn es zwar unwahrscheinlich ist, dass ein Verbraucher ein solches Produkt erwirbt, es aber möglich ist, dass dieses Produkt im Verleih eines Baumarktes an Verbraucher vermietet wird (z. B. Minibagger, Deckenstützen).Ist ein Produkt im weiteren Sinne als Verbraucherprodukt einzustufen, sind nach § 6 ProdSG zusätzliche Anforderungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Spritzgießmaschinen sind als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.Harmonisierte Normen sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, deren Anwendung grundsätzlich ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
. Dieser Ausschluss gilt nur für Einrichtungen, die für vorübergehende Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden, also für Einrichtungen, die nach Abschluss der Forschungsarbeiten, für die sie konstruiert und gebaut wurden, nicht mehr weiterverwendet werden."b) Die Motoren fallen als Prüflinge nicht unter die MRL, da sie lediglich geprüft, nicht aber in Verkehr gebracht werden.Begründung:Die MRL ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406