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wir aber, den Feuerlöscher eindeutig zu markieren, beispielsweise durch das Einstanzen einer behälterspezifischen Nummer.Grundsätzlich kann die Funktionsprüfung (je nach Sachlage) nach Baurecht, Arbeitsstättenrecht und/oder Betriebssicherheitsrecht beurteilt werden. Der Verantwortliche hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die Aufgabe, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Dies trifft auf einen Geldautomaten vollumfänglich zu. Die Ausnahmetatbestände gem. § 1 Abs. 2 der Maschinenverordnung treffen nicht zu. Auch sind andere – speziellere Rechtsvorschriften gem. § 1 Abs. 3 der Maschinenverordnung nicht anzuwenden. Der Geldautomat ist somit eine Maschine im Sinne der Maschinenverordnung. Dem Geldautomaten ...
Stand: 03.07.2017
Dialog: 29668
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Ausnahmen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie genannt. Hierzu zählen nach Buchstabe k) für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte:"k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG21 des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
Prüfstände/Prüfmittel sind Maschinen, wenn sie die Begriffsbestimmungen nach Art. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen; d. h. wenn mindestens ein bewegliches Teil, das nicht ausschließlich durch unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft betätigt wird, vorhanden ist. Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten fallen ebenfalls unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Vom ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt oder ausgestellt werden (§ 1 Abs. 1 ProdSG).Es handelt sich bei den Kunstwerken entsprechend der Begriffsdefinition nach § 2 Nr. 22 ProdSG um Produkte, da diese durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Da die Kunstwerke gewerblich vertrieben ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (§ 49 Abs. 1 EnWG).Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann grundsätzlich vermutet werden, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
wird.Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2a der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Sowohl der Kran als auch das Tragwerk isteine Gesamteinheit aus mehreren Teilen,davon mindestens eine beweglich undes hat eine bestimmte Anwendung.Nun ist noch zu klären, ob es ein„anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
durch den Arbeitgeber abgestellt worden sein muss.Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Produkthaftung, Schadensersatz, etc.) hiervon unabhängig zu betrachten sind, diese hier jedoch nicht behandelt werden können.Im hier vorliegenden Fall wäre zudem noch zu prüfen, welche Art von Maschine durch den Hersteller geliefert worden ist. Nach § 2 Nr. 8 bzw. § 6 ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Firma entsprechende Konstruktionen vornimmt und eine konforme Maschine herstellt. Dann sollte die externe Firma der Hersteller im Sinne der 9.ProdSV sein.Letztendlich muss es immer einen Hersteller geben, der sich um die Einhaltung aller Pflichten aus der 9.ProdSV kümmert. Ist dies nicht der Fall, darf der Arbeitgeber aufgrund von § 5 Abs. 3 der BetrSichV die Maschine nicht als Arbeitsmittel ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476