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unter allen bestimmungsgemäßen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wie Last, Fahrgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit und Gefälle ausgeführt werden können. Diese Anforderung gilt für selbstfahrende Maschinen sowie für die meisten gezogenen Maschinen, sofern diese Maschinen nicht durch die Bremsanlage der ziehenden Maschine bzw. des Zugfahrzeugs sicher abgebremst und angehalten ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei denen von Ihnen angesprochenen Maschinen um Maschinen im Sinne der 9. ProdSV i. V. m. der RL 2006/42/EG handelt. Zum Thema "Dieseltank" sind in der Maschinenrichtlinie allgemeine Anforderungen definiert. Entsprechend Ziffer 1.1.3 Materialien und Produkte Anhang II gilt: "Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
In dem Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie finden sie im § 277 folgendes:"Hygieneanforderungen an Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sindDie Anforderungen in Nummer 2.1 gelten für Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42664
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
der Maschinenverordnung (9. ProdSG) könnte auch eine unvollständige Maschine geliefert worden sein, die anschließend durch die Vervollständigung mit anderen (unvollständigen) Maschinen zu einer Gesamtmaschine (Maschinenanlage) wird. Der Hersteller dieser Gesamtmaschine muss sicherstellen, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind. Der Hersteller der unvollständigen (Teil-) Maschine muss lediglich ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Spritzgießmaschinen sind als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben.Harmonisierte Normen sind nicht verbindliche technische Spezifikationen, deren Anwendung grundsätzlich ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
/9/EG entsprechen und außerdem Maschinen sind, als Geräte angesehen werden, die den spezifischen grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Zündgefahren in Bezug auf explosionsfähige Atmosphären nach der Maschinenrichtlinie entsprechen. Bezüglich anderer relevanter Risiken im Zusammenhang mit Maschinen müssen auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. Der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors für andere Zwecke als für Forschungsaufgaben installiert wurden, beispielsweise für Prüfzwecke ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
des Tragwerkes die Anforderungen für unvollständige Maschinen einhalten und z. B. in der Montageanleitung die relevanten Angaben für das Hebezeug machen. Das Hebezeug, was dann später angebracht werden soll, erfüllt an sich bereits die Definition einer Maschine. Die Person, die beides zusammenfügt, wird dann zum Hersteller der (Gesamt-)Maschine --> Hebeanlage/Kran) und muss die Konformität mit der 9.ProdSV ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen [...] nicht gefährden. Dazu muss die Maschine gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9. ProdSV u. a. den zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.In Anhang I, Abschnitt 1.2.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an Stellteile definiert ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
und formuliert die konkreten Anforderungen – u. a. eine CE-Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sind diese erfüllt, dann ist das Inverkehrbringen zulässig.Die anschließende Verwendung des Produktes, d. h. der auswechselbare Ausrüstung, ist nicht Bestandteil der Produktsicherheit und somit auch nicht mehr im Verantwortungsbereich des Herstellers.2. Pflichten des Käufers – Variante 1 ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. Der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
die Anforderungen für Maschinen anzuwenden Eine "auswechselbare Ausrüstung" ist entsprechend Artikel 2b) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:"auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist" Beim Inverkehrbringen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 11462
mindestens 10 Jahre zur Einsicht für die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereitzuhalten. Durch privat-vertragliche Regelungen kann die Einsichtnahme oder die Aushändigung dieser Unterlagen bzw. Teile davon vereinbart werden. Die Restrisiken sollten in der den Maschinen beigefügten Betriebsanleitungen aufgeführt sein. Bestehen Zweifel darüber, dass die Maschine und die mitgelieferte Betriebsanleitung ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) finden Sie im Artikel 2 die Begriffsbestimmung für eine Maschine. Eine Maschine ist demnach (u. a.) „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
der Niederspannungsrichtlinie zu eigen und schließt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie hinsichtlich der elektrischen Gefahren mit ein. Insoweit ist bei Maschinen kein Konformitätsbewertungsverfahren nach Niederspannungsrichtlinie erforderlich. ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929