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Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten z ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Die Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV legt die Verantwortung bei der Festlegung:- was wird geprüft ?- wer prüft?- wie oft?in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfen, da aufgrund der ständig wechselnden Messo ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört auch die Ermit ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation enthalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig von den be ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Erfahrungsaustausch.Fazit: Eine angemessene Fort- bzw. Weiterbildung der befähigten Personen ist notwendig. Dies gilt insbesonders, wenn sich Defizite hinsichtlich der erforderlichen Fachkenntnisse abzeichnen, beispielsweise durch einer längere Unterbrechung der Prüftätigkeit.Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Es spricht nichts dagegen, dass ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur die wöchentlichen Regal Checks durchführt. Bei diesem kann davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"ist unter dem Punkt 2 u. a. folgendes nachzulesen:"Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort g ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44126
, wann und unter welchen Voraussetzungen Privatgeräte in Schulen genutzt werden sollen in der Regel von den Lehrkräften getroffen wird, sehen wir die Verantwortungshoheit zur Umsetzung der BetrSichV in erster Linie bei den Lehrkräften, die jedoch zumeist nicht über die zur Umsetzung erforderlichen Mittel (z. B. Prüfung vor Verwendung) verfügen. Die Hauptgefährdung bei der Verwendung von Laptops ist wahrscheinlich ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
von den Montagebedingungen abhängt (z. B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhaltenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regel für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1201. Unter Nummer 8.2 der TRBS 1201 wird ausgeführt:"(1) Der ermittelte Istzustand ist mit dem Sollzustand zu vergleichen und hinsichtlich der Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsmittel ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
(befähigte Person i. S. d. § 2 BetrSichV) die Prüfung ohne die erforderliche Testung der Anschlussleitungen bzw. notwendige Isolationswiderstandsprüfungen vorgenommen, weil die Qualifikation der befähigten Person für diese Aufgabe nicht ausreicht ( "[...] Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Versorgungsnetz durchführt." Wie die ständige Überwachung gewährleistet wird und welche konkreten Normen / Regeln heranzuziehen sind, sollte die Elektrofachkraft beurteilen können. Hinweis: Sofern die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung der ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
ermitteln, ob und in welchem Umfang neue elektrische Betriebsmittel eine Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme geprüft werden müssen. Hierbei sollte sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 f ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" g ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289