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Darf ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur, welcher die jährlichen Prüfungen von prüfpflichtigen Regale durchführt, rechtlich auch die wöchentlichen Regal –Checks machen?

KomNet Dialog 42438

Stand: 21.09.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

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Frage:

Darf ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur welcher die jährlichen Prüfungen von prüfpflichtigen Regale durchführt- rechtlich auch die wöchentlichen Regal –Checks machen

Antwort:

Es spricht nichts dagegen, dass ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur die wöchentlichen Regal Checks durchführt. Bei diesem kann davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.


In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"ist unter dem Punkt 2 u. a. folgendes nachzulesen:


"Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festzulegen sind). Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Prüfungen wie folgt definiert:


• „Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht der Experteninspektion durch eine fachkundige Person.

„Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht den Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind."


Unter den Punkten 3 und 4 ist noch folgendes nachzulesen:


"3 Anforderungen an die befähigte Person für die regelmäßige Prüfung


Die regelmäßigen Prüfungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. In der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 wird gefordert, dass die befähigte Person über Fachkenntnisse verfügen muss. Diese Fachkenntnisse muss sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden.


Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen sowie entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers.


4 Anforderungen an die befähigte Person für die interne Prüfung


Die internen Prüfungen werden in aller Regel durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt. Auch sie müssen – entsprechend ihrer Prüfaufgabe – den Anforderungen an eine befähigte Person genügen. So ist es für die interne Prüfung zum Beispiel nicht erforderlich, zu kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist, wenn die Regalgeometrie (Fachhöhen, Spannweiten) nie verändert wird.


Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, eine geeignete Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt."