Ergebnisse 81 bis 100 von 100 Treffern
, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten."Weitere Erläuterungen finden sich unter der Nummer 8.3 der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Information 203-049 abgebildet. Konkretisierungen können sie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " entnehmen. Abschließend empfehlen wir, die Form der Dokumentation auch mit Ihrem (Gebäude-)Sachversicherungsträger abzustimmen, damit es im Schadensfall nicht zu weiteren Diskussionen hinsichtlich ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
und Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV werden inden Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3,der TRBS 1201 -Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen- (Kapitel 6) undder DGUV Information 203-071 -Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel- (Kapitel 7 Prüffristen)erläutert. ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
und ggf. die wiederkehrenden Prüfungen entsprechend anpassen. Darüber hinaus sollte eine Sicht- und Funktionsprüfung vor Benutzung durch das Bedienpersonal durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. in der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".Grundsätzlich ist zu unterstellen, dass nur ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
und dokumentiert wurden. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV in Verbindung mit Nummer 8.3 TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Sie muss mindestens die Angaben über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, das Ergebnis der Prüfung und den Namen und die Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person bzw. bei ausschließlich ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
der zur Prüfung befähigten Person geben.Nach dem Grundverständnis einer solchen Prüfung, die ein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der bevorstehenden sicheren Verwendung dieses Arbeitsmittels aufgrund eines Soll-Ist-Vergleichs - vgl. Nr. 2.1 TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - erkennen lassen muss, ist die Zuordnung des Prüfgegenstands (Schäkel ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind (§ 3 Abs. 6 , § 14 BetrSichV i.V.m. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen").Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind unter Berücksichtigung von Herstellerangaben sowie des anzuwendenden technischen ...
Stand: 11.09.2025
Dialog: 11746
In der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" ist unter der Nummer 8.3.1 folgendes zu Prüfungen nach Nummer 4.2 nachzulesen:"(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 25.08.2025
Dialog: 43272
werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
, • Messverfahren, • Messwerte, • Prüfergebnis, • Prüfer, Unterschrift. Gemäß Abschnitt 4.2.2 der TRBS 1201 können Prüfungen auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden (Muster siehe Abschnitt 10 „Prüfprotokolle“). Mit Prüfplaketten oder Prüfbanderolen (Abbildungen 3.20 und 3.21) kann der Benutzer den Prüfstatus erkennen. Dazu muss der Zeitpunkt der nächsten ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
für Betriebssicherheit TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" weisen wir hin.Hinweise:Prüfgeräte für die Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift -DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit der Norm DIN VDE 0701 - 0702 müssen den Normenreihen (z.B. DIN VDE 0404, DIN EN 61557 (VDE 0413) oder DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1)) entsprechen ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
dieser Arbeitsmittel,2.die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3.die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden."In der TRBS 1201 Anhang 1 ist unter 1 ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
handelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss der Arbeitgeber u.a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. In die Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie das Vorschriften und Regelwerk der DGUV (www.dguv.de/publikationen) einzubeziehen. In der DGUV-Vorschrift ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Information 208-022 "Türen und Tore" und die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" weisen wir hin. ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
bzw. Fachabteilungen. Eine Fachkunde ist u.a. für folgende Arbeiten notwendig: Elektrotechnische Arbeiten - Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4/VDE 0105-100 Errichtung von Gerüsten - Befähigte Person gemäß TRBS 2121 Teil 1 Asbestsanierung - Fachkunde gemäß TRGS 519 Bei Auftragserteilung durch ein Unternehmen sind folgende besondere Pflichten zu beachten: • Vergewissern, dass Beschäftigte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
oder mit den Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Weiterhin hat er Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und zu bestimmen, welche Befähigung die prüfende Person haben muss.Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung nebst den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind hier auch die Sicherheitsanforderungen der 1. Verordnung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330