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", entnommen werden.Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7.1 der DGUV Regel 208-061 u.a.ausgeführt:"An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen grundsätzlich folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:• Hersteller oder Einführer,• Typbezeichnung,• Baujahr oder Kommissionsnummer,• zulässige ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
Zum (Eigen-)Bau von Schwerlastregalen:Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches das Inverkehrbringen von Produkten regelt. Da die angesprochenen Regale den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, ist der Aufwand der Dokumentation grundsätzlich genauso hoch, als ob Sie die Regale verkaufen ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" ist u. a. folgendes nachzulesen:"2 Anforderungen aus der DIN EN 15 635 Die Norm weist besonders eindringlich darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Es dürfen keine zusätzlichen Kräfte beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten auftreten, z. B. durch zu schnelles Absetzen der Paletten ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
für die Regale zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Es spricht nichts dagegen, dass ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur die wöchentlichen Regal Checks durchführt. Bei diesem kann davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"ist unter dem Punkt 2 u. a. folgendes nachzulesen:"Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der ver ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
"Lagereinrichtungen und -geräte", der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" und die der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" einzubeziehen.Konkretisiert werden Prüfungen sowie die Anforderungen an die verschiedenen Qualifikationen in Abhängigkeit der jeweiligen Prüfung z. B. in der o. g. DGUV Information 208-043. Dort ist folgendes ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
"Lagereinrichtungen und -geräte" der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" und die der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" einzubeziehen.Konkretisiert werden Prüfungen sowie die Anforderungen an die verschiedenen Qualifikationen in Abhängigkeit der jeweiligen Prüfung z. B. in der o. g. DGUV Information 208-043. Dort ist folgendes ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpf ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Da der Arbeitgeber nach jetziger Gesetzeslage von bestehenden Vorgaben "eigenverantwortlich" abweichen kann, ist die Einhaltung von Prüffristen unübersichtlich und somit nicht mehr pauschal zu erkennen. Durch die Kennzeichung des Regals mit einer Plakette über die durchgeführte Prüfung sowie einer weiteren Plakette mit dem Ablauf des laufenden Prüfzeitraums ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,2 ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
ist im Regelwerk eine spezielle Dokumentation in Form von Prüfbüchern, Prüfprotokollen oder Vergleichbarem gefordert. Auch in Fällen ohne vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen ist die Aufbewahrung aus Nachweisgründen zumindest bis zur nächsten Prüfung erforderlich. Eine Kennzeichnung geprüfter Geräte ist für den Nutzer hilfreich und kann beispielsweise durch Prüfplaketten erfolgen." ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
) zum Prüfergebnis erforderlich.Da nach § 14 (7) BetrSichV eine Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen (bis zur nächsten Prüfung) gefordert wird, ist die "Verbindung" von Prüfgegenstand und zugehöriger Aufzeichnung in welcher Form auch immer, daher obligatorisch. Wie sonst soll ein Nachweis der sicheren Verwendung für das jeweilige ausgegebene Arbeitsmittel erfolgen? Ob diese Kennzeichnung, z. B. neben ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355