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der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
als separates Produkt und muss zusammen mit einer gesonderten EG-Konformitätserklärung geliefert werden, muss die CE-Kennzeichnung tragen und mit einer eigenen Betriebsanleitung geliefert werden.. . . die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine . . . selbst an ihr anbringt . . .Dass die auswechselbare Ausrüstung für den Zusammenbau mit der Maschine vorgesehen ist, bedeutet, dass die Kombination ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirk ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
", entnommen werden.Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7.1 der DGUV Regel 208-061 u.a.ausgeführt:"An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen grundsätzlich folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:• Hersteller oder Einführer,• Typbezeichnung,• Baujahr oder Kommissionsnummer,• zulässige ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
ist im Regelwerk eine spezielle Dokumentation in Form von Prüfbüchern, Prüfprotokollen oder Vergleichbarem gefordert. Auch in Fällen ohne vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen ist die Aufbewahrung aus Nachweisgründen zumindest bis zur nächsten Prüfung erforderlich. Eine Kennzeichnung geprüfter Geräte ist für den Nutzer hilfreich und kann beispielsweise durch Prüfplaketten erfolgen." ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
) zum Prüfergebnis erforderlich.Da nach § 14 (7) BetrSichV eine Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen (bis zur nächsten Prüfung) gefordert wird, ist die "Verbindung" von Prüfgegenstand und zugehöriger Aufzeichnung in welcher Form auch immer, daher obligatorisch. Wie sonst soll ein Nachweis der sicheren Verwendung für das jeweilige ausgegebene Arbeitsmittel erfolgen? Ob diese Kennzeichnung, z. B. neben ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Berechnungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen.Nach § 5 OStrV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.Fachkundige Personen sind nach derzeitigem Kenntnisstand Personen ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864
) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation enthalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
der Qualifikation für die Prüfung und hinsichtlich der Durchführung der Prüfung selber ist auch die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (bisher BGI 694) . Unter Abschnitt 6 "Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?" wird angeführt, dass der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Weiterhin hat er die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, alters ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
(vgl. § 3 (6) BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind u. a. schädigende Einflüsse durch die Verwendung selbst (Betriebsbedingungen) oder Herstellerhinweise mit zu berücksichtigen, um so z. B. die Funktionstüchtigkeit von an diesen Arbeitsmitteln verbauten Warn- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Blinkleuchten, Fahrwegskontrolleinrichtungen zum Schutz von Personen, Not-Aus-Taster) während ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
eines von Ihnen vorgesehenen Arbeitsmittels (Produkts) getroffen. So wie weiter von Ihnen beschrieben, sorgen Sie dafür, innerbetrieblich zu erkennen, ob die gelieferten Produkte der von Ihnen bestellten Ware entsprechen. Der Hersteller bestätigt mit seiner CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen Konformitätserklärung das Einhalten der für dieses Produkt geltenden Herstellungsnormen und damit ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521