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Rechtsvorschriften beziehen sich auf anerkannte Regeln der Technik, zu denen auch die Normen des DIN-VDE (www.beuth.de) gehören. Prüfnormen beschreiben Prüfverfahren und -abläufe, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass zum einen die Prüfung selbst sicherheitsgerecht durchgeführt werden kann, zum anderen der Zustand der elektrischen Anlage bzw. des Betriebsmittels sicher beurteilt und Mängel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
In der DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb" ist unter dem Punkt 6.3 folgendes zur wiederkehrenden Prüfung nachzulesen:"Die Fristen zur Durchführung der Prüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers und den betrieblichen Erfahrungswerten. Einflusskriterien sind z. B.: Schwingungen, dynamische Belastung, Temperatur ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42514
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können Prüfungen auch von angelernten unterwiesenen Mitarbeitern durchgeführt werden (z. B. Sicht- oder Funktionsprüfung an einem Werkzeug). Je komplizierter das Arbeitsmittel / die Anlage ist und damit auch die Prüfaufgabe, desto größere Anforderungen sind an die Qualifikation des Prüfers zu stellen. Etwas anders ist es bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Bei der Begrifflichkeit "Schäden verursachenden Einflüssen" aus § 14 BetrSichV handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ist. Es sind hier nur Schäden verursachende Einflüsse gemeint, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können. Hintergrund ist die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgende ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
auch die Durchführung von Prüfungen der Arbeitsmittel nach § 14 Abs. 2 BetrSichV, die den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist nach § 4 Abs. 4 BetrSichV dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, für die in § 14 und im Abschnitt 3 BetrSichV Prüfungen vorgeschrieben sind, von den Beschäftigten nur verwendet werden, wenn die Prüfungen dieser Arbeitsmittel durchgeführt ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
mit dem Sollzustand sowie die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand. Der Istzustand ist der durch die Prüfung festgestellte Zustand des Arbeitsmittels. Wiederkehrende Prüfungen müssen in den Fristen erfolgen, die aufgrund von § 3 Abs. 6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden. Somit kann das Wesen einer wiederkehrenden Prüfung nicht durch eine ständige Überwachung ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind (§ 3 Abs. 6 , § 14 BetrSichV i.V.m. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen").Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind unter Berücksichtigung von Herstellerangaben sowie des anzuwendenden technischen ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
prüfungsrelevante Gefährdung. Für diese Arbeitsmittel wird § 14 Abs. 2 BetrSichV allein durch die Prüfung der elektrischen Sicherheit erfüllt.Treten laut Gefährdungsbeurteilung hingegen weitere Gefährdungen der Beschäftigten im Zusammenhang mit einem Arbeitsmittel (z. B. mechanische Gefährdung) auf, stellt die Prüfung der elektrischen Sicherheit nur eine Teilprüfung im Sinne des § 14 Abs. 2 BetrSichV dar ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
die elektrische Gefährdung. Dieser kann auf vielfältige Art begegnet werden, z. B. indem - die Laptops netzunabhängig nur über den internen Akku betrieben werden, - eine Sichtprüfung des Stecker, der Anschlussleitung und des Netzgeräts auf offensichtliche Fehler vor der Verwendung durchgeführt wird, - Stromquellen mit integriertem Fehlerschutzschalter verwendet werden, falls die netzunabhängige Nutzung ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" genannten ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
, Baustromverteiler),Gerüste."In der amtliche Begründung zu § 14 Abs.1 BetrSichV (Bundesrat Drucksache 400/14 vom 28.08.2014) steht folgende Erläuterung:"Absatz 1 stellt klar, dass keine Doppelprüfungen durchgeführt werden müssen. Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007