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Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 18903
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
. durch eine andere Vorgehensweise ersetzt werden. Dies würde eine Abweichung von der BetrSichV darstellen. Demzufolge lässt sich die Möglichkeit des Ersetzens wiederkehrender Prüfungen durch eine ständige Überwachung aus der aktuellen TRBS 1201 bzw. aus anderen Regelwerken nicht mehr ableiten.Die Prüfung eines Arbeitsmittels umfasst die Ermittlung des Istzustandes, den Vergleich des Istzustandes ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2025
Dialog: 11746
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 22.08.2025
Dialog: 42865
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
von Lehrgängen oder Fortbildungen können aber Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit insgesamt die Qualifikation als befähigte Person des zu prüfenden Arbeitsmittels ergibt. Entsprechende Anbieter sind über das Internet recherchierbar.Anforderungen an die Ausbilder der befähigten Person werden in Kap ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715