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Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3 ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
, Witterung, Verschmutzung) Als Service-Dienstleiter dürfen Sie also die Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung nur durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen als befähigte Person erfüllen. Verantwortlich für das Festlegen von Art, Umfang und Fristen der Prüfung ist der Arbeitgeber. In der betrieblichen Praxis wird er sich dabei aber wiederum von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der befähigten ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt und die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Gemäß § 3 (3) BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit ist der Betreiber einer elektrischen Anlage gefordert, unter Berücksichtigung der in seinem Unternehmen ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.4 der TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
, dass ein Sachkundiger Mängel an einem Tor nicht erkennt, ist seine Sachkunde in Zweifel zu ziehen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass er nur sachkundige bzw. befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen beauftragt.Der Arbeitgeber ist selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass offensichtlich vorhandene Mängel auch dann beseitigt werden, wenn sie von einem Sachkundigen ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
kann an der geschilderten Vorgehensweise, in Bezug auf die Sortieranlage, nicht festgehalten werden. Dabei sei angemerkt, dass auch in der früheren Fassung der TRBS 1201 die ständige Überwachung unter verantwortlicher Einbeziehung einer befähigten Person erfolgen musste. Es wird empfohlen, dass die befähigte Person die wiederkehrende Prüfung (Ordnungsprüfung und Technische Prüfung) nach festzulegenden Fristen durchführt ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Beschäftigten verantwortlich und muss im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Gefährdungen eigenverantwortlich festlegen. Dazu gehört auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in seinem "Hoheitsbereich". Folgende Vorgehensweise hat der Gesetzgeber dazu vorgesehen:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
geeigneter Prüfgeräte und unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften) durchzuführen.Gibt es eine ständige Betreuung durch eine verantwortliche, betriebseigene Elektrofachkraft (d. h. ständige Überwachung), so kann u. U. von der Zeitschiene bzgl. Wiederholungsprüfungen und besonderen Terminen abgewichen werden. Wichtig hierbei ist aber eine Abschätzung durch fachkompetente Personen. Das gleiche gilt ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
§ 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden.Konkretisierungen sind den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", zu entnehmen.Auf die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" und die DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Eine Person ist elektrotechnisch unterwiesen, wenn sie durch eine Elektrofachkraft über ihre Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet, wenn nötig angelernt und über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.Nach der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt als Elektrofachkraft, "wer auf Grund seiner fachlichen ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 2598
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht möglich.Nach § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
den besonderen Anforderungen der BetrSichV (z.B. Schäden verursachende Enflüsse) unterliegen und daher von befähigten Personen zu prüfen sind (s. § 14 BetrSichV). Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS www.baua.de/trbs konkretisieren die Anforderungen der Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung. Als hier relevante TRBS sind insbesondere die- TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt." (§ 2 Abs. 17 GefStoffV) In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Sachkundige nicht definiert, sie spricht von fachkundigen Personen und befähigten Personen.Fachkundige:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960