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Wer darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?

KomNet Dialog 2598

Stand: 17.02.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

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Frage:

Wer darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person unterweisen?

Antwort:

Eine Person ist elektrotechnisch unterwiesen, wenn sie durch eine Elektrofachkraft über ihre Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet, wenn nötig angelernt und über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.


Nach der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt als Elektrofachkraft, "wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."


Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer elektrotechnischen Ausbildung, z.B. als Diplom-Ingenieur (bzw. Bachelor oder Master), Techniker, Meister oder Facharbeiter (Geselle) nachgewiesen. 


Hinweis:

Auf die BGHW-Kompakt M36 "Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" möchten wir hinweisen.