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berücksichtigen. Zu den speziellen Einsatzbedingungen zählt auch das Zusammenwirken verschiedener Arbeitsmittel. Der Unternehmer ist zum Erstellen von Betriebsanweisungen durch das Arbeitsschutzgesetz sowie eine Reihe anderer Vorschriften, wie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet. Die Benutzung von Maschinen stellt eine Gefährdung dar. Besonders dann, wenn sie von unausgebildetem ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen sind.Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grund-maschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches un-terliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
aufgrund der gegebenen Unterschiede zwischen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln selbst sowie darüber hinaus auch aufgrund bestehender Unterschiede innerhalb dieser Obergruppen (z. B. allgemeine elektrische Betriebsmittel, Schweißgeräte, medizinische Geräte,...) sowohl unterschiedliche Prüfverfahren als auch mitunter unterschiedliche Grenzwerte angewendet werden, die in den jeweils anzuwendenden ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Da hinsichtlich der Anforderungen an die befähigte Person kein Unterschied zwischen BetrSichV2002 und BetrSichV2015 besteht, kann von einer Fortgeltung dieser Regel ausgegangen werden.Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 6 Satz 6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
im Rahmen der Dokumentation der Prüfergebnisse sinnvoll ist.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" aus dem Jahr Dezember 2016 ist unter der Nummer 3.7 nachzulesen, dass die Prüfungen zu dokumentieren sind. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 43272
auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei diesen Transportfahrzeugen um Maschinen, die gemäß § 2 BetrSichV als Arbeitsmittel für die Arbeit verwendet und zumindest in irgendeiner Form u.a. bedient, an- oder abgeschaltet, instandgehalten, überwacht und betrieben werden. Weiterhin existieren Schnittstellen nicht allein durch die an den Transportfahrzeugen verbauten Bedienelemente zu Beschäftigten, sondern ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Sachkundige:"Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Da die beschriebenen elektrischen Geräte vom Pflegepersonal bedient werden, handelt es sich hierbei um Arbeitsmittel. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsmittel zu erstellen. Hierbei hat ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
kann es im Rahmen des täglichen Umgangs mit diesen Batterien z.B. zu mechanischen Beschädigungen kommen, welche dann wiederum Gefährdungen nach sich ziehen können. Um mechanische Beschädigungen oder Aufblähungen des Gehäuses rechtzeitig vor dem Laden oder dem Wiedereinsetzen und damit vor der Verwendung der Batterie bzw. des Arbeitsmittels zu erkennen, hat der Arbeitgeber gem. § 4 (5) BetrSichV „dafür zu sorgen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764