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die für dieses Produkt geltenden Rechtsvorschriften.Sie als Arbeitgeber stellen Ihren Beschäftigten diese Arbeitsmittel, die gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, zur Verfügung. Sie klären vor der Verwendung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (vgl. § 3 BetrSichV) für Ihren betrieblichen Anwendungsfall jedoch ab, ob sich zusätzliche Aspekte ergeben ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
von Leitern die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die er mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln beauftragt.Soll eine Person andere Arten von Leitern prüfen als die, für die er bislang qualifiziert und beauftragt war, muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen erneut ermitteln und festlegen. Die Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
nach § 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen von Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, des Regelwerkes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der geltenden Normen (DIN, EN), der Herstellerangaben und der Betriebsbedingungen eigenverantwortlich festlegen muss. Weicht er dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dieses prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
, ausgebrochene Stellen, aufgeraute Oberfläche;• nicht ausreichende Tragfähigkeit während der Bauphase (Provisorien);• mangelhafter Korrosionsschutz und Beschädigung des Korrosionsschutzes;• scharfe Kanten, Splitter, Grate;• Beschädigung der Ummantelung;• unzureichende Befestigung, (kein fester, passgenauer Sitz, Befestigungsteile sind nicht vollständig);• Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42514
. als befähigte Person, vorliegen.Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheits und des Betriebsarztes/der Betriebsärztin auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung treffen. ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen- und Geräte" und die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. (vgl. § 10 Absatz 1 Halbsatz 1 der BetrSichV 2002)."Dies bedeutet, dass ein neues Gerät nur geprüft werden muss, wenn es einer zusätzlichen Montage unterzogen wird. ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Genereller Adressat der Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber. Er muss die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus den arbeitsschutzrechlichen Vorgaben ergeben, umsetzen. Hierzu kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten zu lassen.Die Pflichten und Rechte der Mieter eines Gebäudes ergeben sich u. a. aus den Bestimmungen ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
keine weitergehenden Anforderungen an diese Personen festgelegt, die zu beachten wären.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Sollen arbeitsschutzrechtliche Arbeitgeberpflichten übertragen werden, muss dieses in einer entsprechenden Pflichtenübetragung schriftlich fixiert werden. Weitere Informationen zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie unter https://www.mags.nrw ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
abstützen und sich deren Prüfergebnisse zu eigen machen. Hierzu muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Personen mit der jeweils erforderlichen Qualifikation eingesetzt werden.Der Arbeitgeber kann auch mehrere zur Prüfung befähigte Personen mit eindeutig abgegrenzten Prüfaufgaben beauftragen.In jedem Fall hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass das Arbeitsmittel als Ganzes den festgelegten Umfängen ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Ja, Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188