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Muss ich jeden Hammer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher etc. erfassen und regelmässig prüfen inkl. Dokumentation?

vorgesehen. Grundsätzlich muss die festgelegte Prüfung und der Umfang der Prüfung an dem konkreten Arbeitsmittel vorgenommen werden.  Für die Prüfungen entsprechend § 3 Abs. 6 BetrSichV ist Form und Inhalt der Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber festzulegen, da für diese Prüfungen die Dokumentation von Details (Prüfprototkoll oder -bescheinigung) nicht explizit gefordert ist. Konkretisierungen ...

Stand: 16.10.2015

Dialog: 6407

Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Wie ist die jährliche Prüfung der elektrischen Geräte zu dokumentieren?

Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 14504

Wie sind Prüfergebnisse von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu dokumentieren?

) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15108

Reicht es bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 aus, wenn im Protokoll ein ok oder nicht ok vermerkt ist?

Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44085

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Sind wir verpflichtet, jedes Hebeband/Seil in eine Art Kataster aufzunehmen, um die Prüfung zu dokumentieren?

Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 43994

Muss zusätzlich zu den verfügbaren Prüfplaketten eine Grundplakette verwendet werden, die angibt nach welcher gesetzlichen Bestimmung geprüft wurde?

Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43171

Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

im Rahmen der Dokumentation der Prüfergebnisse sinnvoll ist.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" aus dem Jahr Dezember 2016 ist unter der Nummer 3.7 nachzulesen, dass die Prüfungen zu dokumentieren sind. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 43272

Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

Müssen Prüfprotokolle "(hand-)schriftlich auf Papier" vorliegen oder ist eine elektronische Version (Word-, PDF-Datei) möglich?

der Prüfung undName und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung ...

Stand: 23.05.2023

Dialog: 28387

Muss die arbeitstägliche Prüfung der Funktion einer Fehlerstromschutzeinrichtung in nicht stationären Anlagen auf Bau- und Montagestellen dokumentiert werden?

Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...

Stand: 14.03.2023

Dialog: 26279

Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV  darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Müssen Gabelstaplerfahrer eine tägliche Einsatzprüfung des Gabelstaplers durchführen?

Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel d ...

Stand: 23.08.2023

Dialog: 43799

Sind sogenannte Rollcontainer prüfpflichtige Arbeitsmittel?

Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...

Stand: 13.06.2017

Dialog: 7201

Ist es möglich, die Prüffrist von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln über die Maximalfrist (z. B. für Bürogeräte 2 Jahre) hinaus zu verlängern?

Anlagen und Betriebsmittel" enthält auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Forderung, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und dabei Gefährdungen ganzheitlich beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ableiten muss.Eine gute Hilfe erhalten Sie in der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 44134

Müssen an Regalanlagen die Termine der letzten und der kommenden Prüfung eingetragen werden?

Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...

Stand: 23.05.2016

Dialog: 19504

Was bedeutet im Zusammenhang mit § 14 BetrSichV "Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt" zu sein"?

 Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 43013

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