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Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Personen" zu entnehmen.In der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ist unter Nummer 4 m. folgendes nachzulesen:"Vor dem jeweiligen Einsatz ist eine Sichtprüfung der Arbeitsbühne auf einwandfreien Zustand erforderlich. Die Arbeitsbühne ist ferner in die regelmäßig durchzuführende Prüfung des Flurförderzeuges einzubeziehen." ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
können durchaus differieren. Im Zweifel sollten sie sich von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und ihrer zuständigen staatlichen Überwachungsbehörde beraten lassen.Hinweise und Empfehlungen zu Prüfungen kann ggf. auch die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik (DPLF) geben.Zu Nrn. 1-4) Eine abschließende Auflistung der Prüffristen aller ihrer erwähnten Geräte liegt uns ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
Einflüssen ausgesetzt ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Bei einem Flipchart dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein.Weiterhin gilt § 4 Abs.5 Satz 2 BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, kontrolliert ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
der Experteninspektion durch eine fachkundige Person.• „Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht den Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind."Unter den Punkten 3 und 4 ist noch folgendes nachzulesen:"3 Anforderungen an die befähigte Person für die regelmäßige PrüfungDie regelmäßigen Prüfungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. In der technischen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Gemäß § 4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die im § 4 Abs. 3 ArbStättV genannten Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
. Prüfung der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation gemäß § 14 Absatz 1 BetrSichV, Prüfung gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 BetrSichV, ob sich die Anlage auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet) sind zu beachten."In Anhang 4 der TRBS 1201 befinden sich Beispiele für bewährte Prüffristen, jedoch beziehen sich diese auf § 14 Absatz 2 BetrSichV ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach § 4 Abs. 3der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetze erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
Anforderungen, hier insbesondere § 19 Bremsen und § 57 Prüfung einzubeziehen. Im DGUV Grundsatz 314-003 sind zudem nähere Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genannt.Unter Nummer 4 "Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen" des DGUV Grundsatzes 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit" ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
. weiter betreiben, wenn die Mängel behoben und eventuell erforderliche Nachprüfungen, die er zu veranlassen hat, durchgeführt sind.(3) Der Unternehmer hat das Prüfbuch auf Verlangen dem Technischen Aufsichtsbeamten vorzulegen. Bei ortsveränderlichen Kranen hat er dafür zu sorgen, dass eine Kopie des letzten Prüfberichtes des Sachkundigen und des Sachverständigen beim Kran aufbewahrt wird.(4) Der Unternehmer hat ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603