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In welchen Abständen muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden? Wer darf die Prüfung durchführen?

KomNet Dialog 18667

Stand: 23.06.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüffristen

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Frage:

In welchen Abständen muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden? Ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich, oder kann die Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen?

Antwort:

Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen.

Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtung enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge. Dort finden sich unter Ziffer 9.1 auch Vorgaben zur Prüfung:

"(7) Die Sicherheitsbeleuchtung ist instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Abstände und der Umfang für die Prüfung sowie die Dokumentationspflicht ergeben sich aus den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik. Festgestellte Mängel sowie Schäden, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können,sind unverzüglich sachgerecht zu beseitigen."


In Bezug auf die Prüfer von Sicherheitseinrichtungen findet sich in der Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten (LASI-Veröffentlichung LV 41) im Kapitel 7 die Aussage: "Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitszeichen sind regelmäßig durch Sachkundige zu prüfen, um deren Wirksamkeit dauerhaft zu gewährleisten."


In der Regel sind auch baurechtliche Prüfvorschriften (z.B. Sonderbauverordnung in NRW) zu beachten, zu denen KomNet keine Beratung geben kann. Bitten wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde.