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Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr.1 ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" findet sich unter § 17 folgendes: "Fahrzeuge dürfen mit Flurförderzeugen nur be- oder entladen werden, wenn das Fahrzeug gegen Rollen, Kippen, gesichert ist."Als Erläuterung findet sich in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrfit 68 weiterhin: "Die Forderung hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeuges gegen Rollen ist beim Befahren mit Flurförderzeug ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 26154
Nach § 5 (1) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Außerdem darf der Arbeitgeber gemäß § 5 (3) BetrSichV nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorsc ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
Das Inverkehrbringen und der Gebrauch des Drehkrans ist bei der Fragestellung konsequent voneinander zu trennen. Für das Inverkehrbringen, und zwar für jeden einzelnen Handelsschritt zwischen Hersteller bzw. Importeur und dem Kunden, ist die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und d ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
"Not-Aus"-Schalter müssen dort eingesetzt werden, wo entweder gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gebracht werden müssen (z. B. in Werkräumen mit elektrischen Maschinen) oder durch die Abschaltung sonstigen durch Elektrizität hervorgerufenen Gefahrensituationen begegnet werden muss (z. B. durchgehende Reaktionen, Abschaltung der Stromzufuhr zum Löschen von Bränden u. ä.). "Not-Aus"-Schalter ...
Stand: 26.11.2025
Dialog: 30304
Ein herkömmlicher Baustellenverteiler stellt zum einen die Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher und zum anderen selbst ein Betriebsmittel (i. d. R. der Schutzklasse I) dar.Als Stromversorgungseinrichtung muss der Schutzleiter für die vorhandenen Steckdosen sowie für die integrierten Fehlerstromschutzeinrichtungen angeschlossen sein. Als Betriebsmittel muss der Schutzleiter zur Gewährlei ...
Stand: 14.05.2020
Dialog: 25742
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle und Ges ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
Ihre Anfrage lässt sich in Unkenntnis der tatsächlich vor Ort gegebenen Situation leider nicht mit abschließender Sicherheit beantworten.Die Installation schräg abwärts geneigter Steckdosen ist zunächst einmal nicht grundsätzlich verboten und bietet - je nach Anwendungsfall - ggf. sogar Vorteile (z. B. geringere Wahrscheinlichkeit eindringenden Schmutzes).In Schulen ist jedoch auch das besondere V ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 23601
Die konkreten steuerungstechnischen Anforderungen und ggf. erforderlichen reduzierten Geschwindigkeiten sind den Produktnormen (C-Normen) für Maschinen zu entnehmen. Je nach Gewerbe und Maschinenart (z. B. Kunststoffmaschinen, Pressen, Werkzeugmaschinen) sind verschiedene maximale Werte für die reduzierte Geschwindigkeit von 10mm/s bis 2m/min (=33,33 mm/s) zulässig. Für einen Maschinentisch gibt e ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 23455
Die DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb wird unter Nr. 4.1.2 ausgeführt:"Beim Anschlagen mit mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Das gilt nicht,wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt oder dass bei ungleicher Lastverteilung die zulässige Belastung der ein ...
Stand: 13.05.2023
Dialog: 23032
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer da ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Wie der FBHM-100 „Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber“ zu entnehmen ist, sind Krane grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. Unter welchen Umständen dies trotzdem möglich ist, entnehmen Sie bitte der FBHM-100. ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 23158
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen, die dem Einzuweis ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Hier handelt es sich um einen Teil der elektrischen Anlage an der Schnittstelle zu den elektrischen Betriebsmitteln. Für die Sicherheit der Anlage muss ein entsprechender Zustand erreicht sein. Solch eine Sicherheit wird nur erreicht, wenn die vorliegenden betrieblichen Zustände berücksichtigt sind. Es darf keine Gefahr für den Menschen, z. B. durch Berührungsspannung, Brandgefahr,…, von der Anlag ...
Stand: 05.06.2020
Dialog: 24016
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt auf ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
Die Prüfung von Arbeitsmitteln dient dem Nachweis, dass diese unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen innerhalb eines definierten Zeitraums (Prüfintervall) sicher betrieben werden können.Permanentmagneten verlieren mit der Zeit ihre Magnetfähigkeit.In Ihrem Fall wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass der Permanentmagnet nicht mehr die dreifache Maximallast (= 1.500 kg) tragen kann ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteil ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409
Die Anforderungen an die Verwendung von Informationen und Warnhinweisen an Maschinen sind der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Ziff. 1.7 ff. zu entnehmen. Diese Informationen und Warnhinweise legt der Hersteller im Rahmen seiner Risikobewertung fest und kennzeichnet somit z.B. Restgefahren seiner Maschine, die durch geeignetes Verhalten des Verwenders begegnet werden soll. Bei den anzugeb ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Grundsätzlich sind Beschäftigte gemäß § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Anforderungen und gibt zusätzliche Vorgaben zur Durchführung solcher Unterweisungen.Hier heißt es in § 12 Abs. 1 BetrSichV:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel e ...
Stand: 18.05.2026
Dialog: 44268