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Dürfen Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen auch in Verbindung mit handgeführten Flurförderfahrzeugen/Deichselstaplern verwendet werden?
KomNet Dialog 43785
Stand: 21.03.2023
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Dürfen Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen auch in Verbindung mit handgeführten Flurförderfahrzeugen/Deichselstaplern verwendet werden?
Antwort:
Nein, dies ist nicht möglich.
Nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 68 sind Mitgänger-Flurförderzeuge Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.
In der Einleitung der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" sind Mitgänger-Flurförderzeuge grundsätzlich nicht für den Einsatz mit Arbeitsbühnen geeignet.