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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen auch in Verbindung mit handgeführten Flurförderfahrzeugen/Deichselstaplern verwendet werden?

KomNet Dialog 43785

Stand: 21.03.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Dürfen Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen auch in Verbindung mit handgeführten Flurförderfahrzeugen/Deichselstaplern verwendet werden?

Antwort:

Nein, dies ist nicht möglich.


Nach § 2 Absatz 4 DGUV Vorschrift 68 sind Mitgänger-Flurförderzeuge Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.


In der Einleitung der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" sind Mitgänger-Flurförderzeuge grundsätzlich nicht für den Einsatz mit Arbeitsbühnen geeignet.