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Gibt es eine geforderte Anzahl an Unterlegkeilen für das Be- und Entladen mit Flurförderzeugen?

KomNet Dialog 26154

Stand: 28.01.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Gibt es eine geforderte Anzahl an Unterlegkeilen, die vor die nicht gelenkten Räder gelegt werden müssen, wenn das Be- und Entladen mit Flurförderzeugen erfolgt?

Antwort:

In der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" findet sich unter § 17 folgendes: "Fahrzeuge dürfen mit Flurförderzeugen nur be- oder entladen werden, wenn das Fahrzeug gegen Rollen, Kippen, gesichert ist."

Als Erläuterung findet sich in der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrfit 68 weiterhin: "Die Forderung hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeuges gegen Rollen ist beim Befahren mit Flurförderzeugen in Längsrichtung z. B. erfüllt, wenn die Feststellbremse des Fahrzeuges angezogen ist und Unterlegkeile vor die nicht gelenkten Räder gelegt sind."

Somit sind Unterlegkeile vor alle nicht gelenkten Räder zu legen.