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In kleineren Betrieben findet man oft als Schwerlastregal genutzte selbstgebaute Regale aus Metall oder Holz, die seit Generationen genutzt werden. Ist es ausreichend, wenn durch Belastungsversuch eine Abschätzung der Tragfähigkeit durchgeführt wird ?

KomNet Dialog 43310

Stand: 17.10.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

In kleineren Betrieben findet man oft als Schwerlastregal genutzte selbstgebaute Regale aus Metall oder Holz, die seit Generationen genutzt werden. Ist es ausreichend, wenn durch Belastungsversuch eine Abschätzung der Tragfähigkeit durchgeführt wird ?

Antwort:

In den FAQs des Arbeitsgebiet Lagereinrichtungen und Lagergeräte der DGUV ist zu der Frage "Ein Palettenregal soll mit Angaben zu zulässigen Fach- und Feldlasten sowie der maximal zulässigen Last der Ladeeinheit versehen werden. Das Problem ist, dass keinerlei Unterlagen über das Regal vorhanden sind. Wie ist vorzugehen?" folgendes nachzulesen:


"Zunächst sollte versucht werden, den Hersteller des Regals zu kontaktieren. Falls dieser noch existiert, können die fehlenden Angaben eingeholt werden.


Existiert der Hersteller nicht mehr, kann wie folgt vorgegangen werden:


Es muss der statische Nachweis erbracht werden. Das Regal muss mit Angabe des Baujahres, der maximal zulässigen Fach- und Feldlasten und der maximal zulässigen Last der Ladeeinheit gekennzeichnet werden. Ebenso muss eine Betriebsanleitung erstellt werden.


Der statische Nachweis kann im Einzelfall nach den in Kapitel 4.1.2.1 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" beschriebenen Bestimmungen geführt werden, um die zulässigen Fach- und Feldlasten bzw. die maximal zulässige Last der Ladeeinheit zu ermitteln (in der Regel nur für kleinere Regale sinnvoll):


"Bei Belastungsversuchen an Lagereinrichtungen und -geräten muss die Sicherheit gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen Belastung (Summe der zulässigen Nutzlasten + Summe der Eigengewichte) betragen. Bei nur zwei gleichartigen Versuchen ist der kleinere der beiden Werte anzunehmen."


Wichtig: Bei der Durchführung der Versuche muss der Gefahrenbereich abgesperrt werden. Die aufgebrachte Last muss mindestens 24-48 h einwirken. Der auf diese Weise abgeleitete zulässige Belastungswert (50 % von der aufgebrachten Last) muss dokumentiert werden (Versuch durchgeführt am XX . XX . XXXX, ermittelte zulässige Feldlast: X kg, ermittelte zulässige Fachlast: X kg, ermittelte zulässige Last der Ladeeinheit).


Damit wird der Statiker bzw. der Betreiber selbst zum "neuen" Hersteller der Regalanlage!"