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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstieghilfen benutzt werden?

KomNet Dialog 42892

Stand: 27.02.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstieghilfen benutzt werden?

Antwort:

Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind grundsätzlich nicht verboten. Diese müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" entsprechen.


Auf das Merkblatt "Vorsicht Stufe" der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weisen wir hin.