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Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstieghilfen benutzt werden?
KomNet Dialog 42892
Stand: 06.03.2023
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstieghilfen benutzt werden?
Antwort:
Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind grundsätzlich nicht verboten. Diese müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" entsprechen.
Auf das Merkblatt "Vorsicht Stufe" der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weisen wir hin.