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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstiegshilfen benutzt werden?

KomNet Dialog 42892

Stand: 07.11.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Dürfen Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", als Aufstiegshilfen benutzt werden?

Antwort:

Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.

Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung der Beschäftigen ..." und das Merkblatt "Vorsicht Stufe" der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Stand: 11/2015) weisen wir hin.