KomNet-Wissensdatenbank
Dürfen Rollhocker/Elefantenfuß als Aufstieghilfen benutzt werden?
KomNet Dialog 42892
Stand: 30.10.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Dürfen Rollhocker/Elefantenfuß als Aufstieghilfen benutzt werden?
Antwort:
Sogenannte "Elefantenfüße" sind grundsätzlich nicht verboten. Diese müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" entsprechen.