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eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
". Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss die Gefährdung der Fahrzeugführer betrachtet und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Spezielle Beauftragungen können dies unterstützen. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber für den Fall, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, auch die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen zu beurteilen. Für diese ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 3717
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Die DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb wird unter Nr. 4.1.2 ausgeführt:"Beim Anschlagen mit mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden. Das gilt nicht,wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auch auf weitere Stränge verteilt oder dass bei ungleicher Lastverteilung die zulässige Belastung der ein ...
Stand: 13.05.2023
Dialog: 23032
wird zu dem Ergebnis kommen, daß die Einstiegshöhe nicht höher als eine „normale Treppenstufe“ sein soll.Die Zutrittshöhe einer nachträglich angebauten Wetterschutzkabine sollte nicht höher sein als eine Treppenstufe. Entsprechend des, § 3 “Regeln der Technik“ DGUV Vorschrift 52, darf von der UVV abgewichen werden, wenn die gleiche Sicherheit hergestellt wird.Die gleiche Sicherheit ist z. B ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
"Sicherheit durch Betriebsanweisungen", die Sie über das Portal www.dguv.de/publikationen finden. Unter Ziffer 3 "Anforderungen an Betriebsanweisungen" wird hier u.a. erläutert, dass sie objekt- und adressatenbezogen sein müssen Betriebsanweisungen sollen sich auf die konkrete Situation beziehen. Unterschiedliche Kennzeichnungen im Betrieb und in den Betriebsanweisungen sind daher auf jeden Fall ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
“ enthält unter Abschnitt 3 „Gefährdungsbeurteilung" Folgendes:„[...]In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten. Ausgehend von den ermittelten Gefährdungen ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und Regal geschützt sind.(3) Der Unternehmer darf Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit besteht.(4) Arbeitsbühnen mit Umwehrungen aus Seilen oder Ketten als Absturzsicherung dürfen nicht verwendet werden.(5) Der Standplatz auf der Arbeitsbühne darf ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
"Motorkettensägen" wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau angeboten.Die fachliche Eignung kann z. B. durch eine Qualifizierungsmaßnahme, die den der DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumfällarbeiten" entspricht, nachgewiesen werden. Nähere Informationen finden sich unter dem Punkt 2. Ebenso werden unter Punkt 3 ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) ist insbesondere die Möglichkeit des sogenannten Stillsetzens nach Betätigung des Not-Aus-Systems für den Einzelfall (je nach Größe und Dimensionierung der Maschine, vorhandene bewegte Massen) zu berücksichtigen. Gerade bei Werkzeugmaschinen älterer Bauart kann es zum Schutz vor dem Berühren ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 43715
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
vollendet haben,2. körperlich und geistig geeignet sind,3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.Sofern öffentliche Straßen / Plätze ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Palette verrichten lassen möchten.Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels einzuschätzen und dabei u.a. auch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren als auch die Arbeitsgegenstände mit zu berücksichtigen (BetrSichV, § 3 Abs. 2). Im Ergebnis daraus wird, auch aufgrund der hier zuvor gemachten Ausführungen ...
Stand: 02.11.2020
Dialog: 43319
der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409