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Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien zur Be ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach nicht vom ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z.B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie komplexe verfahrenstechnische Anlagen, z. B. eine Fertigungsstraße (aus Begründung zur BetrSichV). Der Betrieb ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 4564
Der Begriff "Arbeitsmittel" ist im § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung wie folgt definiert:"Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen."In den LV 35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik herausgegeben werden, wird die Frage ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
Werden Gasverbrauchseinrichtungen, Druckgasflaschen bzw. ortsbewegliche Druckgeräte von Arbeitnehmern bei der Arbeit benutzt und werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Bezüglich der anzuwendenden Vorschriften zum Betrieb bzw der Beschaffenheit muss ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
Spezielle Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz und Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Drohnen sind uns nicht bekannt.Bezüglich der Definition eines Arbeitsmittels nach Betriebssicherheitsverordnung weisen wir auf folgendes hin.Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
des Flammpunktes der Gefahrstoffe ein explosionsgefährdeter Bereich befindet. In diesem Fall würde es sich um eine „Anlage im explosionsgefährdeten Bereich„ handeln (Anhang 2, Abschnitt 3 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung). Zu dem explosionsgefährdeten Bereich gehören auch die explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile (elektrostatisch leitfähigen Fußboden, Lüftungsöffnungen), die dem Arbeitsmittel „Anlage ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in de ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694