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Ist ein vom Arbeitgeber zu Dienstfahrten für seine Arbeitnehmer zur Verfügung gestelltes Kfz ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV?

KomNet Dialog 4564

Stand: 12.06.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Ist ein vom Arbeitgeber zu Dienstfahrten für seine Arbeitnehmer zur Verfügung gestelltes Kfz ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV? Was ist zu beachten?

Antwort:

Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Dabei ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeughaltungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen bietet die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen auf ihren Internetseiten unter http://www.bg-verkehr.de/ an.