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Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Erstattung des Kaufpreises durch den Arbeitgeber
KomNet Dialog 1903
Stand: 04.05.2017
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung
Frage:
Bereitstellung von Arbeitsmitteln - Betriebssicherheitsverordnung: In einigen Branchen (z.B. in der Forstwirtschaft) ist es üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten Gelder zur Verfügung stellt, mit den diese einen Teil ihrer Arbeitsmittel selbst kaufen. Stellt eine solche Verfahrensweise ebenfalls eine `Bereitstellung` im Sinne der BetrSichV dar?
Antwort:
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen.