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Darf eine normale Haushalts-Geschirrspülmaschine für industrielle Zwecke genutzt werden, wenn sie unter haushaltsüblichen Umständen verwendet wird?

KomNet Dialog 43022

Stand: 28.01.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Darf eine normale Haushalts-Geschirrspülmaschine für industrielle Zwecke genutzt werden, wenn sie unter haushaltsüblichen Umständen verwendet wird in Bezug auf Einsatzzeit und Geschirrgut?

Antwort:

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen

  1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,
  2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und
  3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen,

sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird."


Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV) hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob die Arbeitsmittel diesen Anforderungen genügen. Dabei hat er auch die jeweiligen Betriebsanleitungen der Hersteller zu berücksichtigen. In den Betriebsanleitungen von Haushaltsgeräten wird oftmals die industrielle Anwendung ausgeschlossen.


Fazit:

Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass die Nutzung der Haushalts-Spülmaschine unter den gegebenen Einsatzbedingungen sicher ist, spricht nichts gegen die Nutzung.