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Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
In der technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs ist unter Abschnitt 3.4.3 "Betriebsanweisung u.a. gefordert, dass Betreiber von Personen- und Lasten-Aufzugsanlagen, z. B. durch eine Betriebsanweisung, darauf hinwirken, dass mindestens: − die Aufzugsanlage nicht unsachgemäß benutzt wird, − der Fahrkorb bzw. das Fördermittel gleichmäßig belas ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende Pr ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung) Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben. 1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne organisator ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5890
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen nicht a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert. Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden. Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beacht ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986
Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung der Steuer ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18932
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn - sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und - die sonstigen a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt sein ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 7065
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage und a ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, si ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist. Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche Arbeit ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation mit ei ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Das Prü ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel zur Verfüg ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet, in dies ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat. Eine Aufzugsanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV (§ 2 Abs. 1 BetrSichV).Somit muss der Arbeitgeber ermitteln und festlegen, ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951