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Müssen bei nachträglich eingebauten Notrufleitsystemen an älteren Aufzügen die TRBS 2181, A1 Technische Mindestanforderungen eingehalten werden?

KomNet Dialog 5890

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Müssen bei nachträglich eingebauten Notrufleitsystemen an älteren Aufzügen die Anforderungen der TRBS 2181-A1 Technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Speziell interessant wäre der Punkt Identifikation des Notrufes und Rückruf in die Kabine. Es geht dabei um eine hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit und in den Abend- und Nachtstunden zu einer Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst.

Antwort:

Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung)
Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben.

1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit
Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden. Die Erfüllung der Anforderungen ist mit einer Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen. Die in der TRBS 2181 enthaltenen Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen.

2. Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst in den Abend- und Nachtstunden
Bei der Aufschaltung zu einem Sicherheitsdienst müssen die Anforderungen der TRBS 2181 eingehalten werden, insbesondere die Identifikation des Notrufes und der Rückruf zum Fahrkorb.