Ergebnisse 1 bis 20 von 32 Treffern
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
und Personen-Umlaufaufzüge sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.Anlagen bzw. Maschinen, die nicht in die vorgenannten Gruppen eingeordnet werden können und nicht dem Personentransport dienen, sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Abs. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und können durch eine "zur Prüfung befähigten Person" im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV geprüft werden. ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
sein. Der Notdienst leitet die Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen ein."Somit würde die Sicherstellung einer Personenbefreiung über die "Aufzugswärter" genügen.Hinweis:Der Begriff des Aufzugswärters ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten, es wird jetzt von einer "befähigten Person" gesprochen. Die o.g. Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
eingewiesene Personen,- befähigte Personen und- Fachkräfte von Aufzugsfirmen."Ob der von Ihnen bestimmte Techniker die o.g. Voraussetzungen erfüllt, ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu bestimmen. ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
vorgesehen. Die Sicherheit kann in diesen Fällen von den Montagebedingungen abhängen, so dass für die Prüfung der § 14 Abs. 1 BetrSichV einschlägig wäre. Diese erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sollte die Prüfung nach § 16 BetrSichV mit der Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV zeitlich zusammenfallen und die Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV in Art und Umfang ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
. das Haus nur von dem Eigentümer genutzt, ist keine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.Eine Gefährdungsbeurteilung ist jedoch nötig, wenn der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer Arbeitgeber ist und der Aufzug zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe genutzt wird.Eine private Aufzugsanlage unterliegt dann den gleichen Sachanforderungen, Technischen Regeln und Prüffristen wie eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
An einem Personen- und Lastenaufzug ist es möglich eine Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten zu versehen, wenn - sichergestellt ist, dass durch die Vorrichtung Personen nicht gefährdet werden können (eine Gefährdung könnte sich beispielsweise durch Hineinfallen in die durch die aufgehaltene Ausstiegsklappe entstandene Deckenöffnung ergeben) und - die sonstigen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Unfallbeispiele, die durch Brand im Fahrkorb verursacht wurden. Bekannt sind durch Vandalismus ausgelöste Brände in Fahrkörben. Der gleichzeitige Transport von Flurförderzeugen und Personen im Fahrkorb eines Aufzuges ist abhängig von den Abmessungen des Fahrkorbes in Relation zu den Abmessungen des Flurförderzeuges, der Tragfähigkeit der Aufzugsanlage ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Das bedeutet, dass hier eine organisatorische Regel, die die Benutzung des Lastenaufzugs durch nicht unterwiesene Personen ausschließen soll, nicht ausreicht. Es muss eine technische Maßnahme, z. B. durch den Einbau von Fahrkorbtüren, verwirklicht werden. Nur wenn sich der Einbau von Fahrkorbtüren technisch nicht realisieren lässt, oder die Nutzung ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung bzw. der festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Als Hilfestellung dienen die Hinweise im Anhang 1 (Tabelle „Empfohlene Schutzmaßnahmen für den Betrieb nach dem Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge gemäß Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839