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. Dieser ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach prüfpflichtiger Änderung nach § 15 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 3.2 BetrSichV von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen. Aus der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung zu § 15 BetrSichV (2015) geht hervor, dass die Regelungen aus § 14 Absatz 1 und 2 der BetrSichV (2002) in § 15 Abs. 1 BetrSichV beibehalten wurden ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang zu all ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1 BetrSichV) wird ausgeführt: "(...) (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die Prüfpflichten ergeben sich somit aus § 14 BetrSichV. Konkretisiert werden die Prüfanforderungen durch die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen". ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
werden können. Weiterhin ist § 14 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeugen" einschlägig. Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge in Aufzügen nur befördert werden, wenn der Aufzug hierfür geeignet ist. Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur in Aufzügen befördern, die vom Unternehmer hierfür freigegeben sind. Flurförderzeuge dürfen in Aufzügen mit nicht allseitig ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" ist unter der Nummer 3.4.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Gemäß Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV zur Verfügung stellt, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 2 Ziffer 4 weitere Informationen. Aufzugsanlagen sind regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nach Anhang 1 Nummer 4.2 festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
BetrSichV). Dieser hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (§ 4 Abs. 6 BetrSichV).Gemäß Anhang 1 Nummer 4.6 ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 BetrSichV, regelmäßig ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
Nein, dies ist nicht erforderlich.Nach Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bzw. derjenige, der dem Arbeitgeber gleichgestellt ist, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem (Fern-Notruf) wirksam ist, dass über einen Notdienst ständig erreicht werden kann.In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457