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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Aufzug mit defekter Zwei-Wege-Kommunikation betrieben werden?

KomNet Dialog 44188

Stand: 13.09.2025

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Bei uns im Museum ist die Zwei-Wege-Kommunikation des Aufzuges defekt. Der Chef möchte das trotzdem Besucher fahren können, wenn ein Mitarbeiter beim Aufzug ist und über die Fahrt informiert ist. Geht das?

Antwort:

Nachzulesen ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Anhang 1 Nr. 4.1:

"Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen , dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann."


Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem werden in der TRBS 3121 Nr. 3.7.2 konkretisiert, z.B.:

  • Zweiwege-Kommunikationssystem muss die Sprachkommunikation mit einem Notdienst in beide Richtungen ermöglichen (z. B. Gegensprechanlage oder Telefon)
  • Zweiwege-Kommunikationssystem muss mit Aufzugsanlage fest verbunden sein (auch Handy genügt nicht)
  • Zweiwege-Kommunikationssystem muss auch im Falle eines Stromausfalles wirksam sein


Ein nicht funktionsfähiges Zweiwege-Kommunikationssystem stellt einen gefährlichen Mangel dar.

Der Aufzug darf so nicht betrieben werden.