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Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Hierzu ist in den "Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung" des LASI folgendes nachzulesen: Wie sind Baustellenaufzüge bei erneuter Aufstellung oder nach Montage in Teilabschnitten nach Baufortschritt zu prüfen? Beschluss: Der Baustellenaufzug ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2 b) aa) BetrSichV und somit eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a, die vor dem 30. Juni 1999 und Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b, die vor dem 31. Dezember 1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden, müssen gemäß § 24 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 spätestens am 31. Dezember 2020 entsprechen. Dies bedeutet ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
BetrSichV). Dieser hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (§ 4 Abs. 6 BetrSichV).Gemäß Anhang 1 Nummer 4.6 ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 BetrSichV, regelmäßig ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 2 Ziffer 4 weitere Informationen. Aufzugsanlagen sind regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nach Anhang 1 Nummer 4.2 festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" ist unter der Nummer 3.4.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Gemäß Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV zur Verfügung stellt, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend zu schützen, fordert die BetrSichV in § 9 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe c Schutzmaßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder die bewegliche Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen. Nach § 4 Absatz 2 BetrSichV haben technische Schutzmaßnahmen ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Nein, dies ist nicht erforderlich.Nach Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bzw. derjenige, der dem Arbeitgeber gleichgestellt ist, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem (Fern-Notruf) wirksam ist, dass über einen Notdienst ständig erreicht werden kann.In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist. Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Im Anhang 1 Abschnitt 4 Nummer 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist nachzulesen, dass, wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, dafür zu sorgen hat, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann. Bei Aufzugsanlagen nach Satz 1 ist ein Notfallplan anzufertigen ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770