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von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugen. Entweder durch eigene Überprüfung oder, gerade bei Anlagen in explosionsgefährdetene Bereichen, mittels Prüfung nach §§ 15 ff. bzw. Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Vorgaben enthalten auch die Regelungen im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen): DGUV Vorschrift 22 (bisher: BGV/GUV-V C5), DGUV R 103-003 (bisher: BGR ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
Die Bedingungen für "auf Dauer technisch dichte Anlagenteile" sind im Kapitel 2.4.3.2 der TRGS 722 (textgleich mit TRBS 2152 Teil2) beschrieben. Das DVGW-Regelwerk bildet den Stand der Technik bzgl. Gasinstallationen ab und erfüllt damit auch die Forderungen der TRGS 722.Eine Erdgasinstallation, die komplett nach DVGW-Regelwerk errichtet und betrieben wird (dazu gehört u.U. auch eine wiederkehrend ...
Stand: 30.07.2019
Dialog: 42791
unter explosionsfähiger Atmosphäre zur Folge. Das Entscheidende für den Arbeitsmitteleinsatz ist hier generell die Eignung im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV als deren nationaler Umsetzung. Nach §§ 2 Abs. (14), 6, 8 und 11 in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.6 Absatz (3) Satz 1 GefStoffV sind Betreiber verpflichtet, wenn sich explosionsfähige Atmosphäre nicht im Wege des primären Explosionsschutzes ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30406
die einfache CE-Kennzeichnung nach anderen einschlägigen Vorschriften.Für Produkte muss generell, also ausnahmslos, eine Risikobeurteilung im Sinne von § 8 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der Maschinenverordnung (9. ProdSV) und Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellt werden, weil es sich beim Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie um eine allgemeingültige ...
Stand: 10.06.2021
Dialog: 43544
explosionsfähiger Atmosphäre gemäß Anhang I Nummer 1.6 Absatz 1 GefStoffV getroffen wurden (s. dazu auch Nr. 3.1.1 Abs. 1 TRGS 721 und Nr. 1 Abs. 1 TRBS 1201 Teil 1).Aus der Anfrage wird geschlussfolgert, dass hier ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, denn es wird offensichtlich damit gerechnet, dass in diesem Bereich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann - aus diesem Grund wurde ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363
und Bewertung der Explosionsgefährdungen,• die Beschreibung der Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch; Explosionsschutzkonzept),• die Zoneneinteilung gem. Anhang I Nr. 1.7 GefStoffV,• für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen gem. § 11 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV gelten.• wie die Vorgaben gem. § 15 GefStoffV umgesetzt werden• welche Überprüfungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV und welche Prüfungen ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43589
werden darf, kann im Regelfall nur der Hersteller beurteilen. Sofern die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, sind dort entsprechend der Zoneneinteilung Geräte der jeweiligen unter Nr. 1.8 Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Kategorie zu verwenden. Der Nabendynamo kann ein solches Gerät sein. Entspricht er der jeweiligen Kategorie, kann er in der jeweiligen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42861
aus; hier ist aber möglicherweise keine wirksame Zündquelle vorhanden.Auf die Kapitel 1 und 6 der DGUV I 209-014 "Lackieren und Beschichten" wird besonders hingewiesen. Explosionstechnische Kenngrößen von Stäuben erhalten sie in der GESTIS-Datenbank unter: https://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 4053
Zündschutzart "e" (erhöhte Sicherheit) üblicherweise keine außergewöhnlichen Anforderungen an eine Elektrofachkraft. Grundlage sind die Herstellerangaben (Installationshinweise) bzw. die Informationen aus der Baumusterprüfbescheinigung (bei Klemmkasten z. B. max. Klemmstellenzahl, erlaubte Leiterlänge im Kasten). Andere Zündschutzarten, insbesondere Eigensicherheit, können im Gegensatz dazu i. d. R. nur ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
ist der gesamte Raum als Schutzbereich vorzusehen.Kann ein Betreiber nachweisen, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen nach § 11 i. V. m. Anhang I Nr. 1 GefStoffV in dem Flaschenlager keine gefährlich explosionsfähige Atmosphähre auftreten kann, ist dieser Bereich kein explosionsgefährdeter Bereich im Sinne der BetrSichV. D. h. ein Explosionsschutzdokument ist für das Lager nicht erforderlich. Diese ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Normalbetrieb verhindert wird.Unter Bezug auf Abs. 10 i. V. mit Abs. 8 des § 6 GefStoffV kann demnach von einer geringen Gefährdung ausgegangen und auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden. Die in den genannten Paragraphen aufgeführten Voraussetzungen sind einzuhalten. ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
und Gasspeicher von Biogasanlagen gelten, im vorliegenden Fall tatsächlich anzuwenden und zutreffend sind, ist für den Einzelfall zu prüfen. Bekannte Güllelager sind nicht beheizt und werden nicht betriebstechnisch mit organischen Stoffen zugefüttert (Prozesssteuerung). Die emissionsmindernde Abdeckung wird häufig nicht gasdicht ausgeführt. Daraus folgt, dass die Gasproduktion viel geringer ist und i. d. R ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43765
Der Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie der Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern sind der Zone 1 nach § 11 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zuzuordnen, d. h. dass in diesen Bereichen aufgrund der Eigenschaften der eingesammelten und zwischengelagerten Gefahrstoffe damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42709
mit der Vermarktung von Produkten zu berücksichtigen.Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU werden neben den Geräten und Schutzsystemen nunmehr auch Komponenten von Geräten und Schutzsystemen explizit genannt. Der Anhang I "Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien" sowie der Anhang II "Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen ..." wurden nicht verändert. Es hat ...
Stand: 24.09.2014
Dialog: 21999
in Bezug auf das dann nachweisbar unvermeidbare gefährliche explosionsfähige Gemisch ist die Konformität zur 2014/34/EU (und ggf. weiterer erforderlicher EU-Rechtsakte) generell obligat.Gleichzeitig fordert der § 11 in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.6 Abs. (3) GefStoffV "Kann das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43077
einer Person beträgt 10 mJ und der höchste zu erwartende Wert 15 mJ. Beim Entladungsvorgang wird i. d. R. nur ein Teil dieser Energie zündwirksam.(2) Personen, die ableitfähiges Schuhwerk auf ableitfähigen Fußböden tragen, laden sich nicht gefährlich auf, solange sie nicht einem stark ladungserzeugenden Prozess ausgesetzt sind. Haben Personen über den Fußboden keinen Erdkontakt, ist dafür zu sorgen ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43207
der explosionsfähigen Atmosphären. Die Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 153) schreibt in den Vorbemerkungen zum Anhang I Nr. 1 Satz 2 (trivial aber ausdrücklich) vor:„Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, daß besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als nichtexplosionsgefährdeter Bereich (vgl. auch § 2 Absatz (10) BetrSichV, Ausgabe 2002)“Zur sachgerechten ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 44046
der Begründung zu Nr. 5: "Nummer 5 beschreibt die Prüfgegenstände und die Fristen wiederkehrender Prüfungen. Nummer 5.1 übernimmt den in Nummer 2.8 der Richtlinie 1999/92/EG vorgegebenen Prüfgegenstand. Bei den in Nummer 5.1 und 5.2 genannten Prüfgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um solche, die bisher nach dem 3. Abschnitt i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 3 der BetrSichV 2002 geregelt waren. Gemäß ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077