Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Reicht es aus, das Ausziehen von Kleidung (Jacken) in den Explosionsschutzzonen zu unterlassen oder könnte auch bereits beim Tragen ein zündfähiger Funke erzeugt werden?

KomNet Dialog 43207

Stand: 01.07.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

Favorit

Frage:

Wir haben in unserem Betrieb Bereiche mit möglichen explosionsfähigen Atmosphären. Diese sind eingeteilt in den Zonen 1 und 2. Unsere Beschäftigten tragen körperbedeckende Arbeitskleidung, die flammhemmend und elektrostatisch ableitfähig ist. An kälteren Tagen kann es vorkommen, dass unter dieser Kleidung Unterziehjacken aus Polyester und vielleicht noch ein Shirt aus Polyester getragen wird. Die Beschäftigten berichten von einem Knistern beim Ausziehen außerhalb der Ex-Bereiche. Reicht es aus, das Ausziehen der Jacke in den Explosionsschutzzonen zu unterlassen oder könnte auch ein zündfähiger Funke unterhalb der Schutzkleidung erzeugt werden, z. B. nur allein durch Körperbewegungen?

Antwort:

In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" unter der Nummer 7 "Elektrostatische Aufladung von Personen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)" folgendes nachzulesen:


"(1) Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, dürfen nicht gefährlich aufgeladen werden.


Hinweis: Personen können aufgeladen werden, z. B. beim Gehen, beim Aufstehen von einem Sitz, beim Kleiderwechsel, beim Umgang mit Kunststoffen, durch Schütt- oder Füllarbeiten oder durch Influenz beim Aufenthalt in der Nähe aufgeladener Gegenstände. Berührt eine aufgeladene Person einen leitfähigen Gegenstand, z. B. einen Türgriff, treten Funkenentladungen auf. Die Wahrnehmungsschwelle beträgt 0,5 mJ und kann bereits zündwirksam sein. Der typische Wert für die gespeicherte Energie einer Person beträgt 10 mJ und der höchste zu erwartende Wert 15 mJ. Beim Entladungsvorgang wird i. d. R. nur ein Teil dieser Energie zündwirksam.


(2) Personen, die ableitfähiges Schuhwerk auf ableitfähigen Fußböden tragen, laden sich nicht gefährlich auf, solange sie nicht einem stark ladungserzeugenden Prozess ausgesetzt sind. Haben Personen über den Fußboden keinen Erdkontakt, ist dafür zu sorgen, dass sie in explosionsgefährdeten Bereichen nicht gefährlich aufgeladen werden.


Hinweis: Diese Situation kann z. B. bei Höhenarbeiten bzw. bei Auf- oder Abseilverfahren oder dem Tragen von Überschuhen auftreten.


(3) Aufstiegshilfen wie Leitern, Tritte, Podeste und Laufstege müssen so beschaffen sein, dass ein geforderter Erdkontakt der Person nicht unterbrochen wird. Dies ist z. B. durch Verwendung metallischer, geerdeter Aufstiegshilfen möglich.


Hinweis: Sowohl eine nicht mit Erde verbundene Aufstiegshilfe, als auch eine darauf befindliche Person kann durch ladungserzeugende Vorgänge oder durch Influenz aufgeladen werden.


Speziell zu Kleidung ist unter Nummer 7.3 noch folgendes nachzulesen:

"(1) Arbeitskleidung oder Schutzkleidung darf in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1 nicht gewechselt, nicht aus- und nicht angezogen werden.


Hinweis: Handelsübliche Bekleidung sowie Schutzkleidung kann aufgeladen werden. Beim Tragen stellt sie im Allgemeinen keine Zündgefahr dar, sofern die Person z. B. durch geeignetes Schuhwerk und geeignete Fußböden geerdet ist. Trotzdem kann es im Einzelfall, z. B. bei PU-beschichteter Wetterschutzkleidung, zu gefährlichen Aufladungen kommen.


(2) In Bereichen der Zone 0 und in Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanrei-cherung oder mit dem Auftreten von Gefahrstoffen der Explosionsgruppe IIC zu rechnen ist, darf nur ableitfähige Kleidung getragen werden.


(3) Die Ableitfähigkeit der Kleidung darf, z. B. durch Waschen, nicht beeinträchtigt werden; gegebenenfalls ist die Kleidung wieder neu zu behandeln.


Hinweis 1: Ableitfähige Kleidung oder Textilien besitzen einen spezifischen Oberflächenwiderstand R□ < 5 · 1010 Ω.

Hinweis 2: Die ableitfähige Eigenschaft der Kleidung kann durch spezielle nachträgliche Ausrüstung der Textilien erreicht werden.


(4) Wird die Ableitfähigkeit des Gewebes durch eingearbeitete leitfähige Fäden erreicht, ist sicherzustellen, dass diese Fäden während des Gebrauchs Erdkontakt haben und nicht brechen."