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Muss der Staub in Fahrzeuglackierkabinen im Explosionsschutzdokument betrachtet werden?
KomNet Dialog 4053
Stand: 16.01.2020
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument
Frage:
Ist der Staub, der in Fahrzeuglackierereien entsteht, brennbar? Muss er im Ex-Schutzdokument mit betrachtet werden. Gibt es Anforderungen an Arbeitsmittel, wie z.B. Staubsauger bzgl. Explosionsfähigkeit des aufgesaugten Staubes?
Antwort:
Die Brennbarkeit des Staubes von Schleifarbeiten an KFZ-Karosserien und damit seine Explosionsfähigkeit ab einer bestimmten Konzentration in Luft kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Spachtel- und Füllermaterialien, im Einzelfall auch Decklack mögen nicht das Problem darstellen; es werden aber auch Klarlacke geschliffen oder nachbearbeitet, die im ausgehärteten Zustand einen hohen Kunstharzanteil haben und die deshalb grundsätzlich explosibel sein können.
Ist die Frage zu bejahen, ist allerdings zu prüfen, an welchen Stellen tatsächlich explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge entstehen kann. In den Abluftleitungen zum Staubabscheider hin wird dies - eine richtige Dimensionierung vorausgesetzt - nicht zu bejahen sein. Anders sieht es im Staubsammelgefäß aus; hier ist aber möglicherweise keine wirksame Zündquelle vorhanden.
Auf die Kapitel 1 und 6 der DGUV I 209-014 "Lackieren und Beschichten" wird besonders hingewiesen. Explosionstechnische Kenngrößen von Stäuben erhalten sie in der GESTIS-Datenbank unter: https://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp