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Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
fällt hierunter. Daher wäre im Vorfeld eine Erlaubnis bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu beantragen.Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technische Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben und umzusetzen.Danach ...
Stand: 16.02.2019
Dialog: 23118
Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Anforderungen an die Montage, Installation und den Betrieb von Gasfüllanlagen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3151 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" enthalten.Bei Einhaltung der Technischen Regel ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
gelöste Gase abgefüllt werden. Nach § 2 Abs.13 BetrSichV i. V. m § 2 Nr. 30 Buchstabe c des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - handelt es sich bei der von Ihnen beschrieben Anlage um eine überwachungsbedürftige Anlage, da diese im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der BetrSichV genannt ist.Die Erlaubnisbedürftigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV der Anlage kann nicht abschließend beurteilt ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV wird aus der Tankstelle eine Betankungsanlage, wenn zusätzlich eine Füllanlage auf dem Gelände errichtet wird. Für diese Betankungsanlage ist eine Erlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV zu beantragen. Da nur eine Erlaubnis für die gesamte Anlage erteilt wird, kann nur ein Arbeitgeber Antragsteller sein, der muss im Antrag ...
Stand: 26.06.2015
Dialog: 24150
; die Rohrleitungen sind mit Stickstoff durchzuspülen und blind zu flanschen,Füllen der Lagerbehälter mit Wasser oder mit Stickstoff,Sicherung aller Schachtabdeckungen und sonstiger Einrichtungen gegen unbefugte Eingriffe,Demontage oder Sicherung von Abgabeeinrichtungen und den zugehörigen anlagespezifischen elektrischen Anlagen.(3) Maßnahmen zur Sicherung einer Tankstelle oder Gasfüllanlage bei einer endgültigen ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
und Schutzmaßnahmen) der BetrSichV zu berücksichtigen ist. Auf die Informationen des Herstellers der Anlage und die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Lieferanten wird hingewiesen. Bei dem geplanten Betrieb der Anlage in der Industriehalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Gesundheitsgefahren durch Diesel (verdrängtes Behältervolumen beim Befüllen des Behälters) und die Gefährdungen ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
sich drei Prüfpflichten:1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme.Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
der Herstellerangaben festzulegen. Die notwendige Ausrüstung und Ausstattung von Tankstellen ist in der Technische Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3151/ TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ beschrieben. Diese wird zur Zeit überarbeitet und an die neue BetrSichV angepasst. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:"5.1 Einbau und Aufstellung(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
Be- und Entladestellen sind gem. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu kennzeichnen.Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Gem. TRGS 201, Nr. 4.5. sind Kennzeichnungen an gefahrträchtigen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17739
einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924