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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen mobile Diesel-Tankstellen auf Baustellen geprüft werden?

KomNet Dialog 24917

Stand: 18.09.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Müssen mobile Diesel-Tankstellen entsprechend der BetrSichV geprüft werden? Wenn ja, in welchem Abstand? Genügt zur Prüfung die Sachkunde?

Antwort:

Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 hat einen Flammpunkt von über 55 °C und ist somit nicht als entzündlich eingestuft, aber brennbar. Daher ist eine Dieseltankanlage nicht überwachungsbedürftig im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).


Geprüft werden muss eine mobile Dieseltankstelle dennoch. Zunächst fällt eine mobile Dieseltankstelle unter das Gefahrgutrecht. Hieraus ergeben sich drei Prüfpflichten:


1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).


2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.


3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme. Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR).



Dieselkraftstoff ist außerdem ein wassergefährdender Stoff der Klasse 2 im Sinne des Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses fordert ebenfalls eine Prüfung vor Inbetriebnahme sowie eine wiederkehrende Prüfung mindestens alle 5 Jahre (AnlagenVO bzw. VAwS - länderspezifische Vorschriften). Ob eine befähigte Person ausreicht oder eine sachverständige Person involviert werden muss, entscheidet im Zweifelsfall die zuständige Wasserbehörde ( z.B Kreisumweltamt).


Hinweise:

Weitere Informationen zur Prüfung von Grußmittelpackungen gibt die BAM-GGR 002.


Die Gefahrgutvorschriften werden werden auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) angeboten.