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Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Tankstellen täglich begangen werden müssen?

KomNet Dialog 43350

Stand: 20.01.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Tankstellen täglich begangen werden müssen?

Antwort:

Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). 

Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben und umzusetzen.


Unter Punkt 5.1.2 Überwachung durch den Arbeitgeber der TRBS3151/TRGS751 ist folgendes festgehalten:


"(1) Wer eine Tankstelle oder Gasfüllanlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, ihren Zustand zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dies ist für die Überwachung erfüllt, wenn der ordnungsgemäße Zustand der Tankstelle und der Gasfüllanlage mindestens betriebstäglich vom jeweiligen Arbeitgeber oder von einer unterwiesenen Person festgestellt wird.


(2) An Tankstellen oder Gasfüllanlagen mit ausschließlichem oder teilweisem Betrieb ohne Beaufsichtigung ist zusätzlich zur Gegensprechanlage gem. 4.1.3 Absatz 5 die Notrufnummer des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Stelle zur Meldung von Schäden auszuhängen."