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Ich bin auf der Suche nach einem Regelwerk, das die Kennzeichnung von Be- und Entladungsanschlüssen beschreibt, um Verwechslungen vorzubeugen.

KomNet Dialog 17739

Stand: 28.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Ich bin auf der Suche nach einem Regelwerk, das die Kennzeichnung von Be- und Entladungsanschlüssen (Rohr oder Schlauch) beschreibt, um einer Verwechslung vorzubeugen. Z.B. Anlieferung einer Chemikalie, die nur in einen Tank darf, es sind aber mehrere Annahmestellen gibt.

Antwort:

Be- und Entladestellen sind gem. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu kennzeichnen.


Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.


Gem. TRGS 201, Nr. 4.5. sind Kennzeichnungen an gefahrträchtigen Stellen, insbesondere dort wo Beschäftigte Tätigkeiten durchführen oder wo eine erhöhte Verwechslungsgefahr herrscht, wie z. B. Anschluss- und Abfüllstellen, anzubringen.


Die Kennzeichnung ist nach der TRGS 201 Nr. 4.3 Abs. 5 auszuführen mit mindestens der Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenbezeichnungen.