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Unsere Fahrzeuge sollen in der Halle mit einer mobilen Betankungsanlage (Benzin und Diesel) betankt werden. Welche Vorschriften sind zu beachten?

KomNet Dialog 23118

Stand: 16.02.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Wir planen zukünftig unsere Fahrzeuge gelegentlich in der Halle mit einer mobilen Betankungsanlage zu betanken (Benzin und Diesel). Diese Betankungsanlage wird wiederum von einem Benzintank im Aussenbereich bei Bedarf gefüllt. Welche Vorschriften sind zu beachten? Ist diese Vorgehensweise bei Betankung (bis ca. 50 l) zulässig? Ist hierfür ein Explosionsschutzdokument notwendig?

Antwort:

Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage fällt hierunter. Daher wäre im Vorfeld eine Erlaubnis bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu beantragen.


Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technische Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben und umzusetzen.


Danach wäre die von Ihnen beschriebene bzw. geplante Vorgehensweise nicht zulässig! Im Übrigen wäre für diese Tätigkeiten auch ein Explosionsschutzdokument erforderlich.


Wir empfehlen Ihnen, vor weiteren Planungen Kontakt mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde aufzunehmen und weitere Detailfragen im persönlichen Gespräch zu klären.